Ein Autohändler hatte seinen Losgewinn – einen Weltraumflug – gegen einen sieben Jahre alten Mercedes einer Frau getauscht. Vor Gericht wollte er den Deal revidieren. Doch mit seiner Klage scheiterte er nun auch in zweiter Instanz.
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat die Berufung des Gebrauchtwagenhändlers, der seinen gewonnenen Weltraumflug gegen einen Gebrauchtwagen getauscht hatte, zurückgewiesen. Der bereits im Januar ergangene Beschluss wurde am Montag bekannt (Beschl. v. 08.01.2016, 12 U 57/15).
Der Mann hatte 2013 bei einer Fastfood-Kette einen Gewinncoupon über einen Weltraumflug gezogen, diesen jedoch kurze Zeit darauf gegen das Auto einer Kfz-Meisterin eingetauscht, einen sieben Jahre alten Mercedes. Die Frau präsentierte sich später in den Medien als strahlende Gewinnerin der Reise.
Vor dem Landgericht (LG) Magdeburg stritten sich die beiden sodann um den Flug ins All. Der Gebrauchtwagenhändler hatte argumentiert, das Fahrzeug habe nicht den beim Tausch vereinbarten Wert gehabt, sodass die Frau ihre Gegenleistung nicht im vollen Umfang erfüllt habe. Das LG hatte die Klage im vergangenen Jahr schließlich abgewiesen, weil der Mann seinen Vortrag nicht habe beweisen können.
Nun scheiterte er auch in der Berufung. Die OLG-Richter schlossen sich den Ausführungen des Gebrauchtwagenhändlers nicht an, wonach das LG eine unzulässige Beweiserhebung und eine falsche Beweiswürdigung vorgenommen habe.
una/LTO-Redaktion
OLG Naumburg zu getauschtem Weltraumflug: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18487 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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