Wegen eines positiven PCR-Testergebnisses musste eine vierköpfige Magdeburger Familie in Quarantäne. Ihrer Meinung nach war der Test aber falsch, sie forderten deshalb 3.700 Euro pro Person Schmerzensgeld.
Wer aufgrund eines PCR-Testbefunds in Quarantäne muss, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, auch nicht, wenn anschließend keine Symptome auftraten. Das entschied das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung (Beschl. v. 8.6.2022, Az. 5 U 35/22).
Im April war der PCR-Test eines Familienmitglieds positiv, daraufhin ordnete die Stadt Magdeburg für die ganze vierköpfige Familie Quarantäne an. Das positiv getestete Familienmitglied hatte allerdings keinerlei Symptome. Deshalb war sich die Familie sicher: Der PCR-Testbefund muss falsch gewesen sein. Als Entschädigung für die ihrer Meinung nach unrechtmäßige Quarantäne forderten sie daher 3.700 Euro Schmerzensgeld pro Person.
Dies wiesen allerdings das Landgericht Magdeburg (Urt. v. 1.2.2022, Az. 10 O 715/21) und im Anschluss auch das OLG zurück. Nach Auffassung des Gerichts war die Anordnung der Quarantäne rechtmäßig, da der PCR-Test eben positiv gewesen sei. Auf ein solches wissenschaftliches Ergebnis dürfe die Stadt sich verlassen, was auch der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts entspreche. Außerdem gebe es "keine zuverlässigeren Möglichkeiten der Diagnostik als den PCR-Test".
ast/LTO-Redaktion
OLG Naumburg: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49013 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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