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OLG München zu Verbrechen gegen jesidische Mädchen: Ira­ki­sches Ehe­paar wegen Völ­ker­mordes ver­ur­teilt

13.07.2026

Die Angeklagten Asia R. A. und Twana H. S. (vorne l und r) vor der Urteilsverkündung. Sie wurden u.a. wegen Völkermordes und Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung IS verurteilt.

Das Oberlandesgericht München verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mann und eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren gegen die Frau. Foto: picture alliance/dpa | Ehsan Monajati.

Sie haben zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen gekauft und ausgebeutet, der Mann vergewaltigte sie. Das OLG München hat zwei ehemalige IS-Angehörige jetzt u.a. wegen Völkermordes verurteilt.

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Das Oberlandesgericht (OLG) München hat ein irakisches Ehepaar wegen der Versklavung von zwei jesidischen Mädchen und der Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) verurteilt (Urt. v. 13.07.2026, Az. 8 St 4/24). Es verhängt eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mann und eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren gegen die Frau – unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise der Beihilfe dazu. 

Die heute 30-jährige Asia R. A. handelte dabei nach Auffassung des Gerichts teilweise als Heranwachsende. Das Paar ist inzwischen getrennt, die Frau hatte sich zu Beginn des Prozesses ebenfalls als Opfer ihres Mannes Twana H. S. bezeichnet. 

Alles drehe sich um "Geschehen, die sich vor allem in einem Haus aus Lehm am Rande der syrischen Wüste vor acht Jahren" ereigneten, sagt der Vorsitzende Richter Dr. Philipp Stoll. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kauften, und ausbeuteten und dass der Mann sie sexuell missbrauchte. Er arbeitete als Friseur in München, bevor er sich in einer Moschee radikalisiert haben soll.

Das OLG München verhandelte seit dem 19. Mai 2025 an insgesamt 61 Tagen. Das ältere Mädchen, heute 21 Jahre alt, trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Sie hatte vor Gericht ihre Erlebnisse geschildert: "Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen, selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir." Sie sei während dieser Zeit "absichtlich mit heißem Wasser verbrüht" worden, "psychisch gequält, beschimpft und beleidigt", wie Stoll sagt. 

"Kaufe sie, sie ist noch nicht vergewaltigt worden"

Die jetzt Verurteilten gehörten zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017 im Irak sowie in Syrien dem IS an. Im Herbst 2015 kaufte der Mann auf einem Basar in Mossul (Irak) das jüngere der beiden Mädchen als Sklavin, das damals fünf Jahre alt war. Anfang Oktober 2017 erwarb er das ältere Mädchen. "Bevor er mich gekauft hat, hat er mich angeschaut", sagte sie in ihrer Aussage. Er habe ihren Schleier abgenommen und ihr Haar betrachtet. "Er und seine IS-Freunde verspotteten mich und sagten: Kaufe sie, sie ist noch nicht vergewaltigt worden." Damals war sie noch ein Kind, erst zwölf Jahre alt: "Meine ganze Kindheit war Gewalt."

Das Gericht geht davon aus, dass sie auf Vorschlag der Angeklagten in den Haushalt geholt wurde, damit ihr Mann sich keine zweite Ehefrau sucht. "Da schien ihr eine zweite Sklavin das geringere Übel, weil man sie auch wieder verkaufen konnte." 

In dem Haushalt des Ehepaares habe sie Geschirr spülen und putzen müssen. Nachts sei sie von dem Mann vergewaltigt worden. "Er hat einen Stock geholt und auf meine Fußsohlen eingeschlagen", sagte sie. Und: "Er hat mich dazu gezwungen, mit ihm zu schlafen." Zuvor habe er das zweite jesidische Mädchen, das damals höchstens sieben Jahre alt war, ebenfalls vergewaltigt. Dieses Mädchen hatte die Frau sich laut Gericht als sogenannte "Brautgabe", als Hochzeitsgeschenk, gewünscht. Einmal habe die Frau sie angezogen und geschminkt, bevor der Mann sie dann fesselte und vergewaltigte, so schilderte es die Nebenklägerin vor Gericht. 

"Monströse Gewalt fern jeglicher Menschlichkeit"

"Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint", erklärte die Vertreterin des Generalbundesanwalts. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Die Ehefrau war einem Gutachter gegenüber einsichtig und zeigte Reue ("moralisch waren meine Augen zu"). Sie hatte sich im Prozess entschuldigt und in ihrem letzten Wort gesagt: "Es tut mir leid". Ihr Ehemann dagegen äußerte sich nicht. 

Das OLG nahm einen Völkermord (§ 6 Abs. 1 Völkerstrafgesetzbuch, VStGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB) – unter anderem durch Versklavung und Folter – sowie Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 VStGB) an. Außerdem seien auch die Tatbestände des Menschenhandels (§ 232 Abs. 3 Strafgesetzbuch, StGB) des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 1, § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB a.F.) bzw. der Beihilfe hierzu erfüllt. Schließlich sind die Angeklagten auch der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

Der Völkermordtatbestand in § 6 VStGB setzt keinen Mord voraus. Er kann etwa auch dann verwirklicht sein, wenn "ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt wird", sagte der Vorsitzende Richter. Dies ist in § 6 Abs. 1 Nr. 5 VStGB geregelt. Hinzukommen muss aber immer die Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.

"Das Ehepaar beging diese Taten, weil die beiden Mädchen Jesidinnen waren und sie im Sinne des IS wollten, dass die Religionsgemeinschaft der Jesidinnen und Jesiden, repräsentiert durch die beiden Opfer, insofern zumindest teilweise in ihrer sozialen Existenz zerstört wird. Beiden Angeklagten war bewusst, dass die Mädchen aus ihrer Volksgruppe verstoßen würden, wenn sie – auch durch eine Vergewaltigung erzwungenen – Geschlechtsverkehr mit einem Nicht-Jesiden haben", heißt es dazu in der Pressemitteilung des OLG.

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Völkermord an den Jesiden

Im August 2014 führte der IS einen Angriff auf das Siedlungsgebiet der Glaubensgemeinschaft der Jesiden im Umkreis des im Nordwesten des Iraks gelegenen Sindschar-Gebirges durch. Er hatte zum Ziel, die jesidische Religion zu vernichten, indem ihre Angehörigen zwangskonvertiert, religiös umerzogen, verschleppt, versklavt, Frauen und Mädchen vergewaltigt und Männer, die nicht konvertieren wollten, hingerichtet wurden. Mädchen ab neun Jahren wurden versklavt, Jungen ab sieben Jahren in Trainingscamps zu IS-Kämpfern ausgebildet. Dabei wurden mehr als 5.000 Jesiden getötet und etwa 7.000 verschleppt.

Anfang 2023 erkannte der Bundestag diese grausamen Verbrechen an den Jesiden als Völkermord an. 

Auch strafrechtlich werden einige der Taten aufgearbeitet. Ende 2022 wurde in Deutschland erstmals ein ehemaliger IS-Kämpfer wegen Völkermordes an den Jesiden verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf insoweit die Revision des Mannes gegen ein Urteil des OLG Frankfurt am Main. Auch das OLG Hamburg verurteilte im Jahr 2022 eine deutsche IS-Rückkehrerin u.a. wegen Beihilfe zum Völkermord.

Der Vorsitzende Richter Stoll hofft, dass auch dieser Strafprozess "zur historischen Aufarbeitung beiträgt". Und dass er "dem Volk der Jesiden ein Stück seines Selbstvertrauens und seiner Hoffnung zurückgibt". 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung, die Bundesanwaltschaft und die Nebenklage können innerhalb einer Woche Revision zum BGH einlegen.

fkr/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Anm. d. Red.: Am Tag der Veröffentlichung wurde der Artikel noch um Angaben aus der Pressemitteilung des OLG ergänzt, u.a. zur Rechtskraft.

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OLG München zu Verbrechen gegen jesidische Mädchen: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60416 (abgerufen am: 12.09.2026 )

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