NSU-Verfahren vor dem OLG München: Entscheidung über Zschäpe-Anwälte weiter unklar

21.07.2014

Das OLG München hat auch am Montag zunächst keine Entscheidung über den Wunsch der Angeklagten Zschäpe nach neuen Pflichtverteidigern bekanntgegeben. Entgegen der ursprünglichen Planung wird die Hauptverhandlung im NSU-Prozess am Dienstag nicht schon am Morgen, sondern erst am Nachmittag fortgesetzt. Den für Dienstagvormittag geladenen Zeugen sagte das Gericht ab.

Andrea Titz, Sprecherin beim Oberlandesgericht (OLG) München, sagte, das Gericht benötige zusätzliche Zeit. Am Montag hatte das Gericht hinter verschlossenen Türen über Beate Zschäpes Misstrauensbekundung gegenüber ihren Verteidigern beraten. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Richter der Angeklagten neue Anwälte gewähren.

Zschäpe hatte in der vergangenen Woche überraschend erklärt, ihren drei Verteidigern nicht mehr zu vertrauen. Das Gericht verlangte daraufhin eine schriftliche Begründung - und muss jetzt klären, ob diese Erklärung plausible Argumente enthält.

Der Vorgänger des jetzigen Vorsitzenden Richters beim Münchner Staatsschutzsenat, Bernd von Heintschel-Heinegg, riet dem Gericht, Zschäpe entgegenzukommen. In beck-blog schrieb er, das Gericht werde "zu prüfen haben, ob nicht ein vierter Pflichtverteidiger beizuordnen ist, der das volle Vertrauen der Angeklagten hat". Heintschel-Heinegg lehrt als Juraprofessor in Regensburg und diente dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags als Ermittlungsbeauftragter.

Die Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft bei den zehn Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) vor. Sie soll beim Zerstören der Fluchtwohnung außerdem den Tod ihrer hochbetagten Nachbarin billigend in Kauf genommen haben.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

NSU-Verfahren vor dem OLG München: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12635 (abgerufen am: 08.12.2024 )

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