In der letzten Sitzung vor Pfingsten hat das OLG München über mehrere Anträge entschieden. Eine Abtrennung des Verfahrensteils um den Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße wird es nicht geben. Auch den Antrag auf Tonaufnahmen und ein wörtliches Protokoll lehnte das Gericht ab.
Für einige der Fragen nach Akten sei nicht das Oberlandesgericht (OLG) München zuständig, sondern die Bundesanwaltschaft. Den Antrag nach einer festen Reihenfolge für Redebeiträge lehnten die Richter ab.
Ein paar Anträge sind noch offen, aber es wird klar: Nach den zweiwöchigen Pfingstferien in Bayern will das Gericht beim nächsten Verhandlungstag am 4. Juni zur Sache kommen. Das heißt zunächst: Zu den Aussagen der Angeklagten.
Reihum fragte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl, ob die Angeklagten Angaben machen wollen. Zschäpes Verteidiger verneinten. André E. schüttelte nur stumm den Kopf. Ralf Wohllebens Verteidigerin verneinte, kündigte aber an, sie wolle eine Erklärung im Namen ihres Mandanten abgeben.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Vierter Tag im NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8751 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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