Die Hauptangeklagte des NSU-Prozesses, Beate Zschäpe, hat einem Polizisten am Mittwoch erklärt, dass sie das Vertrauen in ihre Verteidiger verloren habe. Der Vorsitzende Richter am OLG München brach daraufhin die laufende Vernehmung des Zeugen Tino Brandt ab. Auch der für Donnerstag anberaumte Verhandlungstermin wurde gestrichen.
Ob die Unterbrechung des Verfahrens in einen förmlichen Mandatsentzug münden wird, ist noch unklar. Zschäpe wird bislang von den Pflichtverteidigern Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer vertreten. Sie hat nun bis Donnerstagmittag 14:00 Uhr Zeit, dem Oberlandesgericht (OLG) München zu erläutern, warum das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten zerrüttet sei. Sollte das Gericht Zschäpes Bekundung akzeptieren und ihre Verteidiger entpflichten, müssten sodann neue Anwälte engagiert werden. Die aber bräuchten ausreichend Zeit, um sich in die umfangreichen Akten einzulesen. Länger als einen Monat darf die Verhandlung nach § 229 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) aber nicht unterbrochen werden. Das Verfahren würde sonst platzen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Zwangspause im NSU-Prozess : . In: Legal Tribune Online, 16.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12582 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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