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OLG München: ICE-Mes­ser­an­g­reifer zu 14 Jahren Haft ver­ur­teilt

23.12.2022

Angeklagter in Sachen "ICE" beim OLG München

Ein Beitrag zum Dschihad oder die Tat eines Schuldunfähigen? Darum ging es vor dem OLG München. Der Mann wurde von Martin Gelbricht (l) und Maximilian Bär (2. v. l.) verteidigt. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Vor mehr als einem Jahr griff ein Mann in Bayern vier Reisende in einem ICE mit einem Messer an. Das OLG München verurteilte ihn nun zu einer langjährigen Haftsstrafe, unter anderem wegen versuchten Mordes.

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Nach der Messerattacke auf vier Reisende in einem ICE in Bayern vor mehr als einem Jahr ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Das erstinstanzlich nach § 120 Abs. 2 Nr. 3 a) GVG zuständige Oberlandesgericht (OLG) München sprach den 28-Jährigen am Freitag unter anderem des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er hatte im November vergangenen Jahres in einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg vier Männer mit einem Messer angegriffen und dabei drei von ihnen schwer verletzt.

Die Frage nach einem möglichen dschihadistischen Hintergrund und einer eventuellen psychischen Erkrankung des in Syrien aufgewachsenen palästinensischen Volkszugehörigen hatte im Zentrum des zweimonatigen Prozesses in München gestanden. Der Senat folgte nun der Einschätzung der in der Hauptverhandlung beauftragten Sachverständigen und schloss eine psychische Erkrankung zum Tatzeitpunkt aus.

Was am 06. November 2021 geschehen war, blieb im Prozess unstrittig: In einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg hatte der damals 27-Jährige Angeklagte vier Männer mit einem Messer angegriffen, drei erlitten schwere Verletzungen. Uneinigkeit bestand aber hinsichtlich der Frage nach der Schuldfähigkeit dahingehend, ob es sich um die Tat eines Dschihadisten oder die eines psychisch Kranken handelte.

Nur ein Simulant?

Der Generalbundesanwalt war von einem radikal-islamistischen Hintergrund der Tat ausgegangen und hatte im Schlussplädoyer vergangene Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Auch die Anwälte der Geschädigten, welche in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, schlossen sich der Forderung an.

Die Verteidigung sieht in ihrem Mandanten hingegen einen schuldunfähigen, paranoid Schizophrenen und plädierte folgerichtig für einen Freispruch sowie eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB). "Unser Mandant ist krank, unser Mandant muss behandelt werden, und unser Mandant ist kein Terrorist", sagte Verteidiger Maximilian Bär in seinem Schlussplädoyer. Der Mann habe sich verfolgt und überwacht gefühlt.

Bereits unmittelbar nach der Tat erklärte er gegenüber der Polizei, dass er krank sei. Zu dem Ergebnis sei auch die erste Beurteilung eines Gerichtspsychiaters gekommen, weshalb sein Mandant nach der Festnahme zuerst rund zwei Monate in eine Klinik gekommen sei, argumentierte der Verteidiger.

Nach Ansicht Prozessvertreter des Generalbundesanwalts simulierte der Mann eine psychische Krankheit jedoch nur. Die blutige Tat habe er "im Zustand voller Schuldfähigkeit" begangen und damit seinen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollen, sagte Bundesanwältin Silke Ritzert in ihrem Plädoyer. Auch drei psychiatrische Gutachter waren sich im Prozess einig, dass der Mann nicht psychisch krank sei.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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OLG München: . In: Legal Tribune Online, 23.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50579 (abgerufen am: 14.09.2026 )

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