2009 sperrte der Eislauf-Weltverband Claudia Pechstein wegen angeblichen Dopings. Daraufhin wehrte sich die Eisschnelllauf-Olympiasiegerin juristisch. Nun ist die Millionenklage vom Tisch, wie bekannt wurde. Details zum Vergleich gibt's nicht.
Der Rechtsstreit zwischen der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein und dem Eislauf-Weltverband ISU um Schmerzensgeld und Schadensersatz in Millionenhöhe ist nach Angaben der Berlinerin beendet. Wie ihr Lebensgefährte Matthias Große mitteilte, habe der "Fall Pechstein am 27. Februar 2025 nach über 16 Jahren ein klares und versöhnliches Ende gefunden". Über die Details der Einigung in dem Millionenstreit machte er keine Angaben. Weitere Stellungnahmen des Teams Pechstein werde es zunächst nicht geben.
Die 53 Jahre alte Olympiasiegerin hatte die ISU auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von fast 8,4 Millionen Euro für eine 2009 ihrer Meinung nach zu Unrecht verhängten zweijährigen Doping-Sperre verklagt (Az. U 1110/14 Kart.). Pechstein hatte Doping stets bestritten und dies auch vor Gericht wiederholt. Unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war Pechstein im Sommer 2022 siegreich, eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde ermöglichte insoweit die Fortführung des Prozesses vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Zu den ausführlichen Hintergründen der BVerfG-Entscheidung sowie zur Prozessgeschichte berichtete LTO hier.
Pechstein bei Eingeständnis zu Vergleich bereit
Bei der Verhandlung vor dem OLG München war eine außergerichtliche Einigung angeregt worden. Danach sollte die ISU eine Ehrenerklärung formulieren. Anschließend sollte Pechstein entscheiden, ob sie damit einverstanden ist. Danach könne über die Höhe des Schadenersatzes verhandelt werden. "Räumt die ISU öffentlich ein, dass es falsch war, mich zu sperren, bin ich zu einem Vergleich bereit", hatte Pechstein vor Gericht erklärt.
Ausgangspunkt für den juristischen Marathon durch Sport-, Zivil- und Verfassungsgerichte war eine zweijährige Sperre für Pechstein durch den Eislauf-Weltverband ISU wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln am 1. Juli 2009. Sie sei verantwortlich für die Anwendung der verbotenen Methode des Blutdopings, hieß es in der Begründung. Bei Blutkontrollen bei der Mehrkampf-WM vom 7. bis 9. Februar 2009 im norwegischen Hamar waren überhöhte Werte von Retikulozyten festgestellt worden.
Retikulozyten sind "junge" rote Blutkörperchen, die nur eine kurze Zeit lang nachweisbar sind, ehe sie zu "erwachsenen" Blutkörperchen werden. Diese sind für den Sauerstofftransport im Körper zuständig. Bei Pechstein wurde eine vom Vater vererbte Blutanomalie (Sphärozytose) festgestellt. Auch nach Ablauf ihrer Sperre blieben die Retikulozyten-Werte höher als erlaubt, Sanktionen durch die ISU erfolgten jedoch nicht mehr.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Nach 16 Jahren: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56721 (abgerufen am: 19.04.2025 )
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