Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe soll noch vor dem Beginn ihres Strafprozesses psychiatrisch begutachtet werden. Damit soll untersucht werden, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorliegen, heißt es in einem Beschluss des OLG München, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.
Zschäpe ist unter anderem als Mittäterin an den Morden der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) angeklagt. Die Hauptverhandlung vor dem 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts (OLG) München soll spätestens Mitte April kommenden Jahres beginnen, heißt es in dem Beschluss aus Anlass der turnusmäßig bevorstehenden Haftprüfung vor dem Bundesgerichtshof.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Vor NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7750 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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