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Ex-CDU-Politiker in "Aserbaidschan-Affäre" angeklagt: OLG ordnet ärzt­liche Unter­su­chung an

16.12.2025

Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer (l) mit seinem Anwalt Heiko Hofstätter im Gerichtssaal des OLG Münchhen, 06.10.2025

Ist Axel Fischer (l) verhandlungsunfähig? Das soll nun eine ärztliche Untersuchung des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten klären. Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

Axel Fischer ist wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt – fehlt aber wiederholt. Das Gericht schaltet nun einen Gutachter und zwischendurch die Polizei ein. In einem Anklagepunkt droht bald Verjährung.

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Im zweiten Münchner Korruptionsprozess rund um den Kauf von Abgeordneten-Stimmen durch Aserbaidschan ist der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer zum wiederholten Male nicht vor Gericht erschienen. Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft am Montag am Ende sogar sogenannte Sitzungshaft beantragt hatte, teilte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl nun mit, dass Fischer sich nach Angaben seines Arztes in einer Klinik befinde.

Bösl, der dafür von der betreffenden Klinik nach eigenen Angaben allerdings zunächst keine Bestätigung und auch kein Attest bekam, ordnete nun die ärztliche Untersuchung Fischers durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen an. Dieser muss jetzt klären, ob der Ex-CDU-Politiker verhandlungsfähig oder -unfähig ist.

Fischer hatte wegen unterschiedlicher Beschwerden schon an mehreren Sitzungstagen gefehlt, wie Bösl vortrug. Aufgrund bestimmter Fristen stand zu einem Zeitpunkt kurzzeitig ein Platzen des Prozesses im Raum. Das wurde abgewendet – allerdings droht bei einem wichtigen Anklagepunkt Mitte Januar eine Verjährung.

Gericht musste Polizei um Hilfe bitten

Am Montag war dem Gericht noch ein Attest übersandt worden – Fischer war seither aber nicht mehr erreichbar gewesen. Am Ende bat das Gericht nach Angaben eines Sprechers sogar die Polizei um Unterstützung, "um dem Angeklagten einen Beschluss zur Untersuchung durch einen gerichtlichen Sachverständigen in Kenntnis zu setzen".

Wenn ein Angeklagter "nicht genügend entschuldigt" fehlt, kann das Gericht nach § 230 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) seine Vorführung anordnen oder einen Haftbefehl erlassen, "soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist". Über den entsprechenden Antrag der Generalstaatsanwaltschaft hat das Gericht bislang nicht entschieden. Für kommende Woche ordnete es neben Montag einen weiteren Sitzungstag am Dienstag an.

Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Vergangene Woche hatte er dort seine Unschuld beteuert. Er habe keinerlei finanzielle oder sonstige Zuwendungen für proaserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe immer frei abgestimmt und niemals seine Stimme verkauft.

Ex-CSU-Abgeordneter wurde bereits verurteilt

Aserbaidschan soll sich jahrelang – und das erfolgreich – bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer, von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv, soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben.

In einem ersten Prozess zur sogenannten Aserbaidschan-Affäre hatte das Münchner Oberlandesgericht den Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Lintner legte dagegen allerdings Revision beim Bundesgerichtshof ein. 

Fischer war auch schon in dem ersten Verfahren angeklagt gewesen. Das Gericht hatte den Prozess gegen ihn nach einer Erkrankung Fischers und einer längeren Unterbrechung aber abgetrennt – nun läuft der neue Prozess.

dpa/mk/LTO-Redaktion

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Ex-CDU-Politiker in "Aserbaidschan-Affäre" angeklagt: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58874 (abgerufen am: 14.08.2026 )

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