OLG München verhandelt zu Auto-Anschlag: Poli­zist schil­dert Tather­gang: "Mit Vollgas durch"

19.01.2026

Vor fast einem Jahr fuhr Farhad N.  in der Münchner Innenstadt mit einem Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi. Am Montag endete der zweite Verhandlungstag vor dem OLG München. Vieles deutet auf ein islamistisches Tatmotiv hin.

Am Morgen des 13. Februar 2025, zehn Tage vor der vorgezogenen Bundestagswahl, steuerte ein Mann einen weißen Kleinwagen in eine Menschenmenge, nachdem er zuvor offenbar beschleunigt hatte. Nicht er selbst brachte das Fahrzeug nach Angaben der Ermittler zum Stehen, sondern er konnte wegen der Verletzten unter seinem Auto nicht weiterfahren. 

Wenige Tage später erlagen eine 37-jährige Frau und deren zweijährige Tochter ihren schweren Verletzungen. "44 weitere Personen trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere Verletzungen davon", teilte die Bundesanwaltschaft mit. In wenigen Wochen jährt sich der Anschlag zum ersten Mal. Er war der letzte einer Serie von Anschlägen vor der Bundestagswahl im Februar 2025.

Die Ermittler in München gehen von einem islamistischen Tatmotiv aus. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll der Täter während der Tat “Allahu Akbar” gerufen und anschließend gebetet haben. Hinweise auf Verbindungen zu Terrororganisationen wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) fanden die Ermittler bislang allerdings nicht.

Kanzler Scholz fand deutliche Worte

"Dieser Täter kann nicht mit irgendeiner Nachsicht rechnen. Er muss bestraft werden, und er muss das Land verlassen", sagte der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz nach dem Anschlag vor einem Wahlkampfauftritt in Fürth. 

Als mutmaßlichen Täter identifizierten die Ermittler den zur Tatzeit 24-jährigen Afghanen Farhad N. Die Polizei nahm Farhad N. noch am Tatort fest. Im August 2025 erhob die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) München Anklage. Der Vorwurf lautete: Mord in zwei Fällen und versuchter Mord in 44 Fällen, strafbar gemäß §§ 211, 22, 23 Strafgesetzbuch (StGB), hinzu kommen gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 StGB) und schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 StGB). 

Acht Überlebende des Anschlags traten dem Verfahren als Nebenkläger bei.

Angeklagter mit demonstrativ religiöser Geste

Am vergangenen Freitag begann unter großem Medienandrang und erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in München der Prozess. Der Gerichtssaal liegt weniger als 500 Meter vom Tatort entfernt. Der Angeklagte schwieg. Selbst zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ließ er sich vor Gericht nicht ein.

Vor Beginn der Verhandlung setzte Farhad N. jedoch ein deutliches Zeichen: Er versteckte sein Gesicht vor den Fotografen hinter einer roten Mappe und hob für die Kameras den rechten Zeigefinger. Dieser sogenannte Tauhīd-Finger ist eine verbreitete Geste unter Muslimen weltweit, die den Glauben an den einen und einzigartigen Gott symbolisieren soll. 

"Mit Vollgas durch" – Polizist schildert Tathergang

Am Montag, dem zweiten Verhandlungstag, trat das Gericht in die Beweisaufnahme ein, um den Tathergang zu rekonstruieren. Zunächst begann das Gericht mit der Vernehmung der Polizeibeamten. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen noch die Betroffenen gehört werden. 

Ein Polizist schilderte den tödlichen Anschlag auf eine Verdi-Demonstration. "Der Angeklagte scherte vor uns ein und beschleunigte". Dann sei der Angeklagte "Mit Vollgas durch". Er habe das Auto "ungebremst in die Menschenmenge, in das Ende des Demonstrationszuges" gesteuert. Die Fahrtrichtung sei “kerzengerade und zielgerichtet” gewesen.

Bei der Festnahme sei der Angeklagte dann laut dem Zeugen sehr ruhig gewesen. Der Mann habe "bewusstseinsgetrübt" gewirkt, sein Blick sei "einfach starr ins Leere ausgerichtet".

Bis in den Sommer hinein sind Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil könnte am 25. Juni fallen. 

dpa/ep/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG München verhandelt zu Auto-Anschlag: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59097 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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