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Budapest-Komplex: Bun­des­an­walt­schaft for­dert neun Jahre Haft für Hanna S.

08.09.2025

Menschen stehen Schlage vor dem OLG München beim Prozessauftakt

Ende September wird voraussichtlich das Urteil gegen Hanna S. gesprochen. Beim Prozessauftakt im Februar hatte sich eine lange Schlange gebildet. Foto: Tanja Podolski / LTO

Weil sie in Budapest an Angriffen auf mutmaßliche Neonazis beteiligt gewesen sein soll, steht Hanna S. in München vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer neun Jahre Freiheitsstrafe.

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Im Prozess gegen Hanna S. fordert die Bundesanwaltschaft neun Jahre Haft für die mutmaßliche Linksextremistin. Die beiden Vertreterinnen des Generalbundesanwaltes sehen die Vorwürfe versuchter Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 Strafgesetzbuch (StGB)), gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 StGB) sowie Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB) als erwiesen an.

Die 30-Jährige soll im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren mutmaßlichen Linksextremisten in Budapest Menschen angegriffen haben, die sie dem rechtsextremen Spektrum zuordneten. Darum steht sie seit Februar dieses Jahres in München vor Gericht. Wenn es bei den Terminierungen des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts (OLG) München bleibt, wird dies das erste Verfahren im Budapest-Komplex in Deutschland sein, das mit einem Urteil abgeschlossen wird.

Angriffe beim "Tag der Ehre"

In Budapest kamen zu dem Zeitpunkt zum sogenannten Tag der Ehre Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken. Ein "Neonazi-Schaulaufen", hatte Verteidiger Yunus Ziyal das Event zum Beginn des Prozesses genannt. "Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten." Das EU-Parlament spricht dazu von durch ungarische Ministerien geförderte "NS-glorifizierenden Neonaziaufmärschen". 

Bei einem Angriff soll S. auf dem Arm eines Mannes gekniet haben, um ihn daran zu hindern, sich gegen Schläge und Tritte zu verteidigen. Der Mann sei angegriffen worden, "weil er ein politisch Andersdenkender war", so die Bundesanwaltschaft.

Bundesanwaltschaft spricht von "Gewaltterrorismus"

"Es gibt in einem Rechtsstaat unter keinen Umständen gute politische Gewalt", sagte die Bundesanwältin in ihrem Plädoyer und sprach von "Gewaltterrorismus". Die Angeklagte vertrete einen "militanten Antifaschismus" und lehne den demokratischen Rechtsstaat ab.

Nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft sollten die Schlussvorträge von Nebenklage und am 15. September das Plädoyer der Verteidigung folgen. Das Urteil wird für den 26. September erwartet.

Weitere Beschuldigte im Budapest-Komplex, darunter Maja T. 

Im Budapest-Komplex sollen mehrere Personen involviert sein, sieben weitere hatten sich im Januar an verschiedenen Orten den Behörden gestellt, gegen sechs von ihnen hat der Generalbundesanwalt Anklage zum OLG Düsseldorf erhoben. Das Gericht muss die Anklage noch zulassen, § 203 Strafprozessordnung (StPO), das ist bisher nicht geschehen.

Zu der jetzt in Deutschland verfolgten Gruppe zählt auch die non-binäre Person Maja T. Deren schnelle Auslieferung über Nacht nach Ungarn hatte im Juli 2024 für deutliche Kritik und erhebliche Bedenken auf Seiten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Hinblick auf die Abläufe bei der Überstellung gesorgt.

tap/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

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Budapest-Komplex: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58099 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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