OLG München zu fehlerhafter Gemäldereinigung: Scha­dens­er­satz für kaput­t­re­stau­rierten Spitzweg

08.08.2018

Ein Münchner Galerist übergab einem Restaurator vier Gemälde, um sie reinigen zu lassen. Danach jedoch waren sie so gut wie zerstört. Der Galerist forderte Schadensersatz, u. a. für einen Spitzweg - und bekam vor dem OLG München Recht.

Weil er vier Ölgemälde mit seiner Arbeit beschädigt hat, muss ein Restaurator einem Galeristen 26.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte am Mittwoch weitgehend ein früheres Urteil des Landgerichts Traunstein (Urt. v. 08.08.2018, Az. 3 U 1786/17).

Der Münchener Galerist Andreas Baumgartl hatte dem Restaurator 2009 vier Ölgemälde zur Reinigung übergeben, unter anderem ein Bild des bekannten Malers Carl Spitzweg (1808-1885). Aus Baumgartls Sicht hat der Restaurator die Gemälde verhunzt, etwa Farben durch viel zu scharfe Lösungsmittel weggewaschen. Deswegen verklagte er ihn und forderte Schadensersatz sowie Erstattung der Kosten für die Gutachten und Werklohn zurück.

Der Fall ging zuerst vor das Landgericht Traunstein, wo die Richter Baumgartls Argumentation teilweise folgten und Ansprüche gegen den Restaurator anerkannten, der in Berufung ging.

Der OLG-Senat folgte nun weitgehend dem Traunsteiner Urteil: Der Restaurator soll dem Galeristen rund 26.000 Euro zahlen. "Wir gehen davon aus, dass seitens des Beklagten die Bilder verpfuscht worden sind", sagt der Vorsitzende Richter.

Kaputtrestauriert: Gemälde verlieren massiv an Wert

Der Restaurator sollte den alten Firnis, also den Schutzanstrich auf der Malerei, abnehmen und mit einem neuen versehen, um die Farben brillanter wiederzugeben. Vor der Restaurierung hatte das Spitzweg-Gemälde "Der Schreiber" laut Klageschrift einen Zeitwert von 20.000 bis 25.000 Euro. Nachdem der Mann das Bild gereinigt habe, sei der Verkaufswert auf 5.500 Euro gesunken.

Der Anwalt des Restaurators wehrte sich gegen diese Darstellung: Die Gemälde seien schon zuvor in einem schlechten Zustand gewesen, argumentierte er bei einem früheren Verhandlungstermin. Anfang Juli kam dann ein Kunsthistoriker als Zeuge zu Wort, der im Dezember 2010 - nach der Restaurierung des Gemäldes - ein Gutachten erstellt hatte. Er untermauerte mit seiner Aussage Baumgartls Vorwürfe: Die oberste Malschicht sei zu stark bereinigt worden, etliche Details seien dadurch verloren gegangen.

Den Spitzweg hatte Baumgartl 2011 in einem Kölner Auktionshaus versteigern lassen. Die übrigen drei Bilder sollen im Herbst in München unter den Hammer kommen. "Man muss schauen, was sie überhaupt noch wert sind", sagt er. Es sei ein Verlust, materiell wie immateriell. Schließlich habe Carl Spitzweg als Vertreter der sogenannten Münchner Schule große Bedeutung für die Kunst.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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OLG München zu fehlerhafter Gemäldereinigung: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30231 (abgerufen am: 16.10.2024 )

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