Druckversion
Montag, 20.07.2026, 00:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-muenchen-18w129418-facebook-kommentare-loeschen-meinungsfreiheit-grundrechte-drittwirkung
Fenster schließen
Artikel drucken
30803

OLG München zur Meinungsfreiheit auf Facebook: Wenn das "vir­tu­elle Haus­recht" an seine Grenzen stößt

06.09.2018

Tastatur-Taste "f"

© peshkova - stock.adobe.com

Das OLG München hat die Möglichkeiten für Facebook begrenzt, Nutzerkommentare zu löschen. Denn das Internetunternehmen dürfe seinen Nutzern keine engeren Grenzen in der Meinungsfreiheit setzen, als dies staatliche Stellen tun könnten.

Anzeige

Facebook darf nach einer einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts (OLG) München beim Löschen von Kommentaren der Meinungsfreiheit seiner Nutzer keine engeren Grenzen setzen, als staatliche Stellen dies dürften. Mit der Löschung einer umstrittenen Äußerung habe Facebook seine Vertragspflicht verletzt, auf die Rechte der Nutzerin Rücksicht zu nehmen, insbesondere ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit, heißt es in dem kürzlich bekannt gewordenen Beschluss (Beschl. v. 27.08.2018, Az. 18 W 1294/18).

Bei der Entscheidung, die LTO vorliegt, ging es um eine umstrittene Äußerung der bayerischen AfD-Politikerin Heike Themel, die von Facebook mit Verweis auf die eigenen Gemeinschaftsstandards gelöscht wurde. Themel war in einer hitzig geführten Debatte um einen Bericht von Spiegel Online über österreichische Grenzkontrollen in den Facebook-Kommentaren als "Nazischlampe" bezeichnet worden.

Sie hatte daraufhin einer Anwenderin, die diese Äußerung mit einem Like unterstützt hatte, unter anderem mit einem Zitat von Wilhelm Busch geantwortet und dazu geschrieben: "Ich kann mich argumentativ leider nicht mehr mit Ihnen messen. Sie sind unbewaffnet und das wäre nicht besonders fair von mir." Diese Äußerung löschte Facebook.

Mittelbare Grundrechtswirkung trifft auch Facebook

Das OLG München entschied nun, dass es im Hinblick auf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte – insbesondere der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) - nicht vereinbar wäre, wenn Facebook "gestützt auf ein 'virtuelles Hausrecht' (...) den Beitrag eines Nutzers (...) auch dann löschen dürfte, wenn der Beitrag die Grenzen zulässiger Meinungsfreiheit nicht überschreitet."

Facebook hat sich in seinen Geschäftsbedingungen das Recht vorbehalten, Kommentare zu löschen, "wenn wir der Ansicht sind, dass diese gegen die Erklärung oder unsere Richtlinien verstoßen." Das OLG erklärte nun, diese Bestimmung benachteilige die Nutzer auf unzulässige Weise, weil sie die Löschung von Kommentaren letztlich ins freie Belieben von Facebook stelle.

Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der die AfD-Politikerin in dem Rechtsstreit vertrat, wertete die einstweilige Verfügung "als Meilenstein im Kampf um die Meinungsfreiheit in den sozialen Medien".

Facebook erklärte, die Verfügung liege noch nicht vor. "Sobald wir sie erhalten, werden wir sie prüfen", sagte eine Facebook-Sprecherin. Facebook sei eine Plattform, auf der sich Menschen weltweit, über Grenzen hinweg, austauschen und Inhalte teilen könnten, die ihnen wichtig seien. "Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Sicherheit und des Wohlergehens anderer erfolgen. Deshalb haben wir weltweit geltende Gemeinschaftsstandards, die festlegen, was auf Facebook erlaubt ist und was nicht."

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG München zur Meinungsfreiheit auf Facebook: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30803 (abgerufen am: 20.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Facebook
    • Grundrechte
    • Internet
    • Meinungsfreiheit
    • Vertragsrecht
    • Vertragsverletzung
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht München
Eine Demonstration mit Palästina-Fahnen und Schildern 17.07.2026
Meinungsfreiheit

VG Frankfurt kippt Redeverbot auf Pro-Palästina-Demo:

Kein Rede­verbot wegen "holz­schnit­t­ar­tiger Gefah­ren­prog­nose"

Das Ordnungsamt hat einem Mann verboten, bei einer Demonstration als Redner aufzutreten. Das Verwaltungsgericht hebt das jetzt auf: Die Meinungsfreiheit dürfe nicht pauschal eingeschränkt und die Unschuldsvermutung nicht ignoriert werden.

Artikel lesen
Danger Dan steht im T-Shirt mit Mikrofon auf einer Fetsivalbühne und winkt ins Publikum. 17.07.2026
Rechtsextremismus

ZDF lädt Rapper Danger Dan aus:

Wir­k­lich ein "Ein­griff in die Mei­nungs- und Kunst­f­rei­heit"?

Das ZDF verbietet kurzfristig einen Danger-Dan‑Auftritt mit antifaschistischem Song: Dieser könne als Aufruf zu Gewalt verstanden werden. Der Musiker ist empört, die Sendung wirft dem ZDF Mutlosigkeit vor – das verweist auf Richtlinien.

Artikel lesen
Uwe Steimle (r), Kabarettist, spricht neben Tino Chrupalla auf einer Veranstaltung der AfD Sachsen-Anhalt, 14.07.2026. 15.07.2026
Meinungsfreiheit

Staatsanwaltschaft prüft Strafbarkeit von Kabarettist Steimle:

Er will Merkel "an die Wand stellen" und wünscht sich Stauf­fen­berg herbei

Altkanzlerin Merkel "an die Wand stellen", Stauffenberg vermissen – derartiges äußerte der Kabarettist Uwe Steimle auf einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, doch sind die Aussagen strafbar?

Artikel lesen
Berlin: Werbung für Nius auf einer Reklametafel von Ströer. Darauf steht: "Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird." 13.07.2026
Medien

Eilbeschluss des VG Berlin:

BVG muss Wer­be­an­zeigen von Nius dulden

Erfolg für Nius vor dem VG Berlin: Das Portal darf weiter in Bussen und Bahnen der BVG werben. Proteste Dritter rechtfertigten keinen Abbruch der Kampagne. Zudem untersagte das Gericht der BVG zwei Aussagen über einen Reichelt-Tweet.

Artikel lesen
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
Leeres Plenum und Parlament des Deutschen Bundestag im Reichstagsgebäude mit Bundesadler in Berlin 09.07.2026
BVerfG

BVerfG zu Gesetzgebungsstopp vor der Sommerpause:

Diesmal darf der Bun­destag Tempo machen

2023 stoppte Karlsruhe das Heizungsgesetz kurz vor der Sommerpause. Nun sollte das BVerfG wieder laufende Gesetzgebungsverfahren bremsen. Diesmal ließ es den Bundestag weitermachen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Klinikum Ingolstadt GmbH
LEI­TUNG STABS­S­TEL­LE RECHT (m/w/d)

Klinikum Ingolstadt GmbH, In­gol­stadt

Logo von Frankfurter Sparkasse
Be­ra­ter (w/m/d) für Te­s­ta­ments­voll­st­re­ckung, Nach­lass­ab­wick­lung und...

Frankfurter Sparkasse, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­e­ras­sis­tent (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich In­sol­venz­recht (m/w/d)

Görg, Stutt­gart

Logo von Freshfields
Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Emp­fang

Freshfields, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH