Druckversion
Freitag, 14.08.2026, 20:43 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-muenchen-18u1491-19pre-loeschung-hass-posts-facebook-sperrung-account
Fenster schließen
Artikel drucken
39555

OLG München: Face­book durfte teils volks­ver­het­zenden Bei­trag löschen

07.01.2020

Facebook-App auf dem Smartphone

MoiraM - stock.adobe.com

Das OLG München hat entschieden, dass Facebook einen Hass-Post über Angela Merkel und Flüchtlinge löschen durfte. Die Löschung eines Orban-Zitats ging dem Gericht dagegen zu weit. Der Fall könnte bald den BGH beschäftigen.

Anzeige

Facebook durfte einen Hass-Post über Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Flüchtlinge löschen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag entschieden - und damit ein Urteil des Landgerichts München I gekippt, gegen das sowohl Facebook als auch der betroffene Nutzer Berufung eingelegt hatten (Urt. v. 07.01.2019, Az. 18 U 1491/19Pre).

In dem Verfahren ging es um zwei Posts, die Facebook wegen Verstößen gegen die Gemeinschaftsstandards löschte. Bei dem einen Post handelte es sich um ein Zitat des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban, in dem er Flüchtlinge als "Invasoren" bezeichnet. In einem anderen Post wurden Merkel attackiert und Flüchtlinge als kriminell, mordend und vergewaltigend dargestellt. Neben der Löschung sperrte Facebook den klagenden Nutzer für 30 Tage.

Das Landgericht (LG) München I hatte im Februar des vergangenen Jahres entschieden, dass die Sperrung des Klägers rechtswidrig gewesen sei und verurteilte Facebook zur Freischaltung der beiden gelöschten Beiträge und zur Wiederherstellung der vom Profil des Klägers aus betriebenen Seite "Bayern souverän". Seine Verlangen nach Schadensersatz in Höhe von 1.500 Euro sowie Auskunft darüber, ob es von Seiten der Bundesregierung Weisungen, Hinweise, Ratschläge oder ähnliches hinsichtlich der Löschung von Beiträgen oder Sperrung von Nutzern gebe wies das LG aber zurück (Urt. v. 22.02.2019, Az. 26 O 5492/18). Sowohl Facebook als auch der Seitenbetreiber gingen dagegen in Berufung.

Senat lässt Revision zu

Vor dem OLG war Facebook nun teilweise erfolgreich. Bezüglich der vorübergehenden Sperrung des Profils hob das OLG das Urteil der Vorinstanz aus prozessualen Gründen auf und wies die Klage ab. Nach Auffassung des Senats fehle es aufgrund des Zeitablaufs an einem Feststellungsinteresse für die Feststellungsklage des Facebook-Nutzers. Einen Anspruch auf Freischaltung des Merkel-Posts verneinte das OLG, da der Beitrag nicht nur Hassbotschaften enthalte, "sondern einzelne Äußerungen sogar den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung verwirklichten", hieß es in einer Gerichtsmitteilung.

Die Löschung des Orban-Zitats ging aus Sicht des Gerichts allerdings zu weit. Mit der Einstellung des Beitrags auf Facebook habe sich der Kläger innerhalb der ihm durch den Nutzungsvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezogenen Grenzen bewegt. Der Kläger könne daher zu Recht verlangen, dass der gelöschte Beitrag in seinem Profil an derselben Stelle wie der gelöschte eingestellt wird, urteilte das OLG.

Das letzte Wort in dem Fall ist möglicherweise aber noch nicht gesprochen. Der Senat lies die Revision zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe zu.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG München: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39555 (abgerufen am: 14.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Facebook
    • Hass-Posts
    • Meinungsfreiheit
    • Online-Services
    • Social Media
    • Soziale Medien
    • Volksverhetzung
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht München
Drei Männer in verschiedenen Umgebungen diskutieren, ein Text zur Frage wird eingeblendet. 07.08.2026
Medien

Social-Media-Kampagne in Reaktion auf Potsdam-Kritik:

Wie Cor­rectiv im Streit mit Markus Lanz jour­na­lis­ti­sche Stan­dards über Bord wirft

Markus Lanz kritisiert die Potsdam-Recherche. Correctiv reagiert darauf mit Social-Media-Videos, die Lanz' Kritik grob verfälschen und ihn unfair vorführen. Wie weit hat sich Correctiv vom Anspruch des "faktenbasierten Diskurses" entfernt?

Artikel lesen
Ein Dackel auf dem Arm seines Frauchens (Symbolbild) 04.08.2026
Tiere

Dackel frisst Schädlingsgift und muss in die Klinik:

Frau­chens scharfe Restau­rant­kritik auf Ins­ta­gram ist erlaubt

Mäuseköder im Gastraum eines Restaurants – und ein Dackel schnappt zu: Weil ihr Tier danach behandelt werden musste, machte Frauchen ihrem Ärger Luft auf Instagram. Das OLG Frankfurt sieht darin zulässige, wenn auch zugespitzte Kritik.

Artikel lesen
Frau tippt auf einem Apple iPhone eine Whatsapp-Nachricht ein (Symbolbild) 30.07.2026
Datenschutz

BGH verhandelt Rechtsstreit unter ehemaligen Freundinnen:

Kann pri­vates Petzen ein DSGVO-Ver­stoß sein?

Eine Frau gab private WhatsApp-Nachrichten einer ehemaligen Freundin an deren Arbeitgeberumfeld weiter. Die verlor daraufhin ihren Job. Jetzt verhandelte der Bundesgerichtshof über den Fall: War die Weiterleitung rechtswidrig?

Artikel lesen
Dr. Ingo Bott gibt ein Interview 27.07.2026
Christina Block

Block-Prozess:

Wenn ein Straf­ver­fahren zum Medie­ner­eignis wird

Der Block-Prozess läuft derzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter. Jakob Hoffmann analysiert, welche Rolle die Presse für das Verfahren bisher gespielt hat. Auch die Angeklagten und ihre Verteidiger haben dazu eine Meinung.

Artikel lesen
Richter von Aleman, fotografiert von hinten mit Richterrobe, wie er an einem Tisch sitzt 27.07.2026
Richter

Berliner Verwaltungsrichter bedroht:

"Ich hatte Sorge, dass das in Gewalt umschlagen könnte"

Nach seinen Beschlüssen zu Asyl-Zurückweisungen 2025 wurde der Richter Florian von Alemann bedroht. Im Interview sagt er, was sich ändern muss, was er Kollegen rät – und warum er versteht, dass die Politik die Grenzpraxis nicht sofort aufgab.

Artikel lesen
Google-Suche 23.07.2026
Google

Verstöße gegen den Digital Markets Act:

EU-Kom­mis­sion ver­hängt Geld­bußen gegen Google

Was steht oben, wenn Nutzer bei Google nach Sportereignissen, Hotels oder Routen suchen? Meist eigene Angebote des Unternehmens, so die EU-Kommission. Nach den nun verhängten Geldbußen droht wieder Ärger mit Donald Trump.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Erzdiöse Freiburg
Rechts­re­fe­rent/-in (w/m/d)

Erzdiöse Freiburg, Frei­burg im Breis­gau

Logo von CMS
Er­fah­re­ne/r Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

CMS, Ham­burg

Logo von Morrison & Foerster LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/x/m) Ar­beits­recht

Morrison & Foerster LLP, Ber­lin

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ca­pi­tal Mar­kets

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von White & Case
Exklusives Kaiserseminar

26.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
DAIvent: Aktuelles Arbeitsrecht an der Ostsee Kündigungsschutzrecht 2026

14.08.2026, Lübeck

Logo von CMS
Zwischen Regulierung und Rendite – Wie viel Regulierung verträgt der Woh­nungs­markt?

18.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von White & Case
Women’s Retreat @White & Case LLP

20.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Giving Back

10.09.2026, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH