OLG München lässt Anklage zu: 24 Pro­zess­tage gegen Hanna S. ange­setzt

04.12.2024

Das OLG München hat die Anklage gegen die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. zugelassen. Im Februar soll der Prozess beginnen. Der Senat hat 24 Verhandlungstage angesetzt.

Der 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München hat die Anklage gegen die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. zugelassen (Beschl. v. 27.11.2024, Az. 8 St 3/24). S. soll mit anderen in Ungarn tätlich gegen Rechtsextreme vorgegangen sein. Die Anklage wirft der Frau versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor, § 211 Abs. 2, §§ 22, 23 Strafgesetzbuch (StGB), § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 StGB, § 129 Abs. 1 StGB. S. war im Mai 2024 festgenommen worden, sie befindet seitdem in Nürnberg in Untersuchungshaft.

Die deutsche Staatsangehörige soll Teil einer Gruppe gewesen sein, die im Februar 2023 in Budapest zwei Angriffe auf drei Rechtsextreme verübt haben sollen. Aus einer größeren Gruppe sei jeweils überfallartig mit Schlagstöcken und anderen Gegenständen auf die Personen eingeschlagen worden, teilte das OLG mit. Hierbei seien diese teilweise erheblich verletzt worden. Diese Gruppe soll sich um die inzwischen verurteilte Lina E. in Jena gegründet haben.

Die Generalbundesanwaltschaft hatte bei der Anklageerhebung mitgeteilt, die Vorfälle hätten sich anlässlich des "Tags der Ehre" ereignet. Zu diesem reisen Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest, "um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken", so die Mitteilung.

"Negativ für Deutschland"

Das OLG hat die besondere Bedeutung des Verfahrens festgestellt, zuständig ist damit der Staatsschutzsenat, § 120 Abs. 2 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Der Senat teilte insoweit mit, dass er "ergänzend zu den Ausführungen der Bundesanwaltschaft in der Anklageschrift auch darauf abgestellt, dass die angeklagte Tat negative Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten haben könne". Der Umstand, dass deutsche Mitglieder einer vor allem in Deutschland angesiedelten kriminellen Vereinigung nach Ungarn reisen, um dort gegen aus ihrer Sicht politisch missliebige Menschen Gewalttaten zu verüben, stelle auch das dortige staatliche Gewaltmonopol in Frage. Zudem gehe von der Tat eine Signalwirkung für potentielle Nachahmer im In- und Ausland aus, heißt es in der Mitteilung. 

Der Prozess unter Vorsitz von Dr. Philipp Stoll soll am 19. Februar beginnen, angesetzt sind 24 Verhandlungstage bis zum 25. Juni.

Zu der Gruppe um S. soll auch Maja T. gehören. Die non-binäre Person war im Juni von der Generalstaatsanwaltschaft (GBA) Berlin nach Ungarn überstellt worden, obwohl das Bundesverfassungsgericht noch über die Rechtmäßigkeit beriet. Das reagierte mit klaren Anweisungen gegenüber den Berlinern. Seitdem ist die Person in Ungarn inhaftiert. Kritiker bewerteten das Vorgehen mit den Worten "beschämend für einen Rechtsstaat". Konsequenzen hatte das Vorgehen nicht, auch angemahnte Änderungen der Rechtslage gab es nicht. 

tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG München lässt Anklage zu: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56038 (abgerufen am: 22.01.2025 )

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