Druckversion
Samstag, 16.05.2026, 16:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-koeln-verhandlung-tagesschau-app-wohl-presseaehnlich
Fenster schließen
Artikel drucken
20227

Verhandlung am OLG Köln: Gericht stuft Tages­schau-App wohl als pres­se­ähn­lich ein

05.08.2016

Tagesschau-App

Screenshot Tagesschau-App

War das Angebot der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 presseähnlich und damit unzulässig? Das Kölner OLG neigt dazu, diese Frage mit Ja zu beantworten. Was daraus für die ARD folgen würde, ist noch ungewiss.

Anzeige

Im jahrelangen Rechtsstreit um die Tagesschau-App zeichnet sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln eine Entscheidung zugunsten der Zeitungsverlage und gegen die ARD ab. Zwar will das Gericht erst am 23. September eine Entscheidung verkünden. Doch sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte am Freitag, man neige derzeit dazu, der Klage der Zeitungsverlage gegen die Tagesschau-App für die Nutzung auf Smartphones und Tablets stattzugeben. 

Es geht konkret um die Frage, ob das Angebot der Tagesschau-App am Beispieltag 15. Juni 2011 presseähnlich gewesen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Kölner Gericht für die Klärung dieser Frage bestimmte Vorgaben gemacht. Nach Auffassung der Zeitungsverlage verzerrt die Tagesschau-App, die auch umfangreiche Texte enthält, den Markt, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. Die ARD bestreitet dies und pocht darauf, dass die Tagesschau auf allen relevanten Endgeräten präsent sein müsse.

Sendungsbezug sollte klarer herausgestellt werden

Vor dem OLG wiesen die ARD-Anwälte am Freitag darauf hin, dass die App viele audiovisuelle Angebote enthalte, wie sie so bei entsprechenden Angeboten von Zeitungsverlagen nicht vorstellbar seien. Richter Nolte berichtete jedoch aus seiner eigenen Praxis, dass er nur selten ein Video der App anklicke, weil er sich von den Texten meist schon ausreichend informiert fühle. Dies wäre rechtlich kein Problem, wenn sich die Texte immer auf bestimmte ARD-Sendungen beziehen würden. Nolte stellte jedoch fest: "Konkrete Hinweise fehlen durchweg." Er riet der ARD deshalb: "Es ist sicher schon viel zu gewinnen, wenn der Sendungsbezug klarer herausgestellt wird."

Was es letztlich konkret bedeuten würde, wenn die Tagesschau-App mit Inhalten, wie sie am 15. Juni 2011 präsentiert wurden, als unzulässig eingestuft würde, ist umstritten. Das Landgericht Köln hatte der ARD 2012 bereits in erster Instanz verboten, die Tagesschau-App in der Form vom 15. Juni 2011 weiter anzubieten. Ein generelles Verbot lehnte das Gericht jedoch ab, da es immer nur im Einzelfall entscheiden und keine allgemeinen medienpolitischen Aussagen treffen könne. Das OLG Köln hob das Urteil aber wieder auf.

Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF zwar im Internet präsent sein dürfen, presseähnliche Angebote sind aber nicht erlaubt, und die Online-Inhalte müssen sich auf Radio-und Fernsehsendungen beziehen. Der BGH hat in seiner Entscheidung zur Tagesschau-App im vergangenen Jahr konkretisiert, wann ein Angebot als presseähnlich einzustufen ist: "Das ist der Fall, wenn bei diesem Angebot der Text deutlich im Vordergrund steht."

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verhandlung am OLG Köln: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20227 (abgerufen am: 16.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Apps
    • Rundfunk
    • Rundfunkgebühr
    • Unlauterer Wettbewerb
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Köln
Das Bild zeigt den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio, relevant für die bevorstehende Entscheidung des BVerfG. 15.05.2026
Rundfunk

ARD und ZDF erwarten Grundsatzurteil aus Karlsruhe:

BVerfG ver­han­delt im Juni nun doch über Rund­funk­bei­trag

Das BVerfG will im Juni über den Rundfunkbeitrag verhandeln. Das überrascht: Schließlich muss der Rundfunkbeitrag nach der neuesten Empfehlung erst 2027 angehoben werden. Warum pochen die Sender trotzdem auf eine Entscheidung? 

Artikel lesen
Ein enttäuschter Zuschauer mit Gesichtsbemalung, der die schlechte Ticketqualität bei der WM reflektiert. 15.05.2026
Fussball

Kalifornische Justiz prüft Ärger um FIFA-Tickets:

Teure Tickets für sch­lechte Plätze bei Fuß­ball-WM?

Fans zahlten für teure Sitzplatzkategorien – und bekamen schlechtere Plätze. Kaliforniens Generalstaatsanwalt nimmt die FIFA ins Visier und fordert Auskünfte wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht.

Artikel lesen
Milka Schokoladentafel mit Verpackung. Auf der Rückseite sind Barcode, Zutatenangaben und die Gewichtsangabe von 90 Gramm sichtbar. 13.05.2026
Verbraucherschutz

LG Bremen sieht Irreführung:

Milka durfte Mogel­pa­ckung nicht in Ver­kehr bringen

Im Zuge der Inflation hat Milka seine Standard-Schokoladentafel von 100 auf 90 Gramm reduziert; im Übrigen blieb die Packung gleich. Das LG Bremen sieht darin eine Irreführung und gibt einer Klage der Verbraucherzentrale statt.

Artikel lesen
Bundesverfassungsgericht 12.05.2026
Zivilprozess

Verfassungsbeschwerde beim BVerfG erfolglos:

Wann das Recht auf "Waf­fen­g­leich­heit" ver­letzt ist

Parteien in einem Zivilprozess müssen grundsätzlich die gleichen Chancen haben. Wann das Recht auf "Waffengleichheit" verletzt ist, klärte nun das BVerfG in einem Streit zweier Getränkehersteller.

Artikel lesen
Richter und Anwälte im Sitzungssaal während des Verfahrens zu Klagen gegen den Rundfunkbeitrag in Mannheim. 21.04.2026
Rundfunkbeitrag

VGH Mannheim weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab:

Öff­ent­lich-recht­li­cher Rund­funk ist aus­ge­wogen genug

Ist die ARD ausgewogen genug? Ja, sagt der VGH Baden-Württemberg, prüft aber sehr viel oberflächlicher, als es das BVerwG verlangt hatte. Möglich geworden war das Verfahren durch eine Grundsatz-Entscheidung des BVerwG.

Artikel lesen
Werbung für die Penny-App in Stuttgart 16.04.2026
Apps

OLG Hamm weist Verbraucherschützer ab:

Die Penny-App-Rabatte sind nicht dis­kri­mi­nie­rend

Der Discounter Penny lockt in seiner App mit zusätzlichen Rabatten, aber nur für angemeldete Kunden. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung, das OLG Hamm aber nicht. Es hat jedoch Revision zugelassen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht (Voll­zeit oder...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ham­burg

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Stutt­gart

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Zwangsvollstreckung in elektronischer Form

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH