Das OLG Köln hat die Revision eines Burschenschaftlers, der Dietrich Bonhoeffer in einem Leserbrief als Landesverräter bezeichnet hat, verworfen. Seine Verurteilung wegen der Verunglimpfung Verstorbener ist damit rechtskräftig.
Norbert W., ehemaliger Chefredakteur der "Burschenschaftlichen Blätter", hatte im April 2011 einen Leserbrief verfasst, der im Bundesbrief Nr. 143 der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks erschien. Hierin hieß es unter anderem, Dietrich Bonhoeffer sei "zweifelsfrei ein Landesverräter" gewesen, seine Verurteilung zum Tode sei "rein juristisch (...) gerechtfertigt".
Dies sei eine Verunglimpfung des Andenkens des NS-Widerstandskämpfers, hatte zunächst das Amtsgericht Bonn geurteilt und den Burschenschaftler zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Das Landgericht Bonn hatte das Urteil bereits im September 2013 bestätigt. Die Revision gegen das Strafurteil vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln blieb nun ebenfalls erfolglos (Besch. v. 21.01.2014, Az. 1 RVs 272/13).
Der evangelische Theologe und Pastor Dietrich Bonhoeffer war am 8. April 1945 von einem "SS-Standgericht" im Konzentrationslager Flossenbürg aufgrund seiner Mitgliedschaft und Tätigkeit in einer Widerstandsgruppe um Admiral Canaris wegen Hoch- und Landesverrats verurteilt und am 9. April 1945 hingerichtet worden. Bonhoeffer hatte sich für eine Beendigung des Krieges unter gleichzeitiger Beseitigung des nationalsozialistischen Regimes eingesetzt.
mbr/LTO-Redaktion
OLG Köln bestätigt Urteil: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10930 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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