OLG Köln zu Jörg Kachelmann: Alice Schwarzer verliert erneut

30.06.2014

Alice Schwarzer darf auch in Glossen nicht mehr den Eindruck erwecken, dass Jörg Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Dieses Urteil des OLG Köln sei am 27. Mai ergangen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag und bestätigte damit einen Bericht von Spiegel Online.

Schwarzer hatte in ihrer feministischen Zeitschrift "Emma" in einer Glosse den Satz veröffentlicht: "Da fragt man am Besten [...] Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden."

Kachelmanns Ex-Freundin Claudia D. hatte ihn der Vergewaltigung beschuldigt. 2011 war der Wetterexperte und Moderator nach Untersuchungshaft und einem spektakulären Prozess, in dem Schwarzer für die Bild als Gerichtsreporterin auftrat, von diesem Vorwurf freigesprochen worden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigte mit seiner Entscheidung vom 27. Mai ein Urteil aus erster Instanz und ließ keine Revision zu (Urt. v. 27.05.2014, Az. 15 U 3/14). Spiegel Online hatte hierüber bereits am Sonntag berichtet.

Demnach habe das Gericht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Jörg Kachelmann festgestellt. Dem Leser werde der Eindruck aufgedrängt, er habe Claudia D. vergewaltigt. Alice Schwarzer habe darauf abgestellt, dass es sich bei Claudia D. um einen "Allerweltsnamen" handele. Sie denke darüber nach, beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, so der Bericht. Diese würde sich gegen die Entscheidung des OLG richten, keine Revision zuzulassen. Die Kölner Richter hätten keine grundsätzliche Bedeutung in der Sache erkannt und daher keine Revision zugelassen, heißt es.

Nach Angaben von Kachelmanns Anwalt hat dieser bereits etwa ein Dutzend Verfahren gegen Schwarzer gewonnen.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Köln zu Jörg Kachelmann: . In: Legal Tribune Online, 30.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12393 (abgerufen am: 12.10.2024 )

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