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OLG Köln zur Verunglimpfung des Privatsenders: "Scheiß RTL"-T-Shirts bleiben verboten

04.05.2013

T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL" und dem Logo des Kölner Privatsenders bleiben verboten. In einem Berufungsverfahren vertrat das OLG Köln am Freitag die Auffassung, dass das Wort "Scheiß" auf den Textilien zu pauschal gegen RTL gerichtet sei, um als zulässige Kritik unter den Schutz der Meinungs- und Kunstfreiheit zu fallen.

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Der Vertreiber der T-Shirts, der Fernsehkritiker Holger Kreymeier, zog seine Berufung daraufhin auf Vorschlag des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zurück. RTL hatte gegen die T-Shirts geklagt und vom Landgericht (LG) Köln Recht bekommen. Dagegen war Kreymeier in Berufung gegangen.

"Die Sache ist durchaus schwierig in der Abwägung", sagte der Vorsitzende Richter am OLG, Hubertus Nolte. Kreymeier könne sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit berufen. "Natürlich sehen wir auch, dass die Klägerin (RTL) Kritik hinnehmen muss", sagte Nolte.

Der Fernsehkritiker weise nicht ganz zu Unrecht daraufhin, dass der Sender in einigen Formaten selbst eben jenen Fäkal-Jargon pflege, den er nun angreife. Der entscheidende Punkt sei jedoch, dass bei "Scheiß RTL" überhaupt nicht deutlich werde, was genau Kreymeier an RTL kritisiere. Die Marke werde als Ganzes verunglimpft. "Es ist ein Rundumschlag gegen den ganzen Sender", sagte Nolte. Dies sei nicht zulässig.

Kreymeier hatte die T-Shirts auf seinem Blog Fernsehkritik.tv vertrieben, das 2010 mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet worden war. Er wollte damit das in seinen Augen niveaulose RTL-Programm kritisieren. Der Sender hielt die Verbindung des Kraftausdrucks mit seinem Logo für eine unlautere Ausnutzung seiner Marke.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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OLG Köln zur Verunglimpfung des Privatsenders: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8666 (abgerufen am: 14.12.2025 )

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