Wie stellt man einem Obdachlosen eine Ladung zur Hauptverhandlung zu? Das OLG Köln hat entschieden, dass die Zustellung an eine Wärmestube, in der sich der Mann vormittags aufhält, wirksam sein kann.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden, dass Gerichtspost einem Obdachlosen in der Wärmestube wirksam zugestellt werden kann (Beschl. v. 12.06.2018, Az. III-1 Rvs 107/18). Ein 38-jähriger Aachener war vom Amtsgericht Aachen u.a. wegen schweren räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Berufung des Mannes wurde vom Landgericht (LG) verworfen, da er nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Mit der Revision machte er geltend, dass er zur Hauptverhandlung vor dem LG nicht ordnungsgemäß geladen worden sei. Die Zustellung der Ladung in einer von einer sozialen Einrichtung betriebenen Wärmestube sei nicht wirksam.
Seine Revision blieb vor dem OLG erfolglos. Der Senat stellte fest, dass die Ladung ordnungsgemäß beim Postamt niedergelegt und die Mitteilung hierüber wirksam bei der Wärmestube abgegeben worden sei. Sein Verteidiger habe selbst die Anschrift der Wärmestube dem Gericht als Postadresse übermittelt.
Zwar könne man sich in der Wärmestube nur vormittags aufhalten und dort nicht übernachten. Das ändere aber nichts daran, dass der Angeklagte dort im Sinne der Zustellungsvorschriften "gewohnt" habe. Für die Wirksamkeit der Zustellung komme es nicht auf den Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder die polizeiliche Meldeadresse an. Entscheidend sei vielmehr der räumliche Lebensmittelpunkt, entschied das OLG.
Nur so bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, in zumutbarer Weise von zugestellten Sendungen Kenntnis zu nehmen. Zum "Wohnen" gehöre zwar typischerweise auch das Übernachten, das sei aber nicht unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame Zustellung. Sehe eine Gemeinschaftseinrichtung eine Übernachtungsmöglichkeit nicht vor, könne der Zustellungsadressat dort gleichwohl seinen Lebensmittelpunkt im Sinne des Zustellungsrechts haben.
acr/LTO-Redaktion
OLG Köln zur Zustellung an Obdachlose: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29793 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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