Druckversion
Freitag, 12.12.2025, 13:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-koeln-8u4415-klagen-anleger-staatsanleihen-griechenland-in-deutschland-unzulaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
19392

OLG Köln zu griechischem Schuldenschnitt: Anle­ger­klagen gegen Grie­chen­land können zulässig sein

17.05.2016

Griechischer Euro

© nmann77 - Fotolia.com

Anders als Klagen auf Schadensersatz können solche auf den Nennwert griechischer Staatsanleihen vor deutschen Gerichten unter Umständen zulässig sein, so das OLG Köln. Die Klage eines Anlegers wies es zwar ab - doch ließ die Revision zu.

Anzeige

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden, dass Anlegerklagen gegen den griechischen Staat wegen des Wertverlusts seiner Anleihen infolge der Umschuldung 2012 in Deutschland unzulässig sind (Urt. v. 12.05.2016, Az. 8 U 44/15). Ein Rheinländer, der griechische Staatsanleihen vor dem Schuldenschnitt gekauft hatte, geht damit zunächst leer aus. Für Schadensersatzklagen sei die deutsche Gerichtsbarkeit nicht eröffnet und auch für Klagen auf Zahlung des Nennwertes nicht zuständig, so der Senat.

Der Kläger hatte 2011 und Anfang 2012 über seine Bank auf dem Sekundärmarkt griechische Staatsanleihen im Nennwert von 10.000 Euro gekauft. In den Anleihebedingungen waren keine Umschuldungsklauseln enthalten. Dennoch wurden die Wertpapiere im März 2012 im Rahmen des griechischen Schuldenschnitts eingezogen und durch neue Anleihen mit einem niedrigeren Nennwert ersetzt. Vor dem OLG begehrte der Mann vom griechischen Staat die Rückzahlung des ursprünglichen Nennwerts, hilfsweise Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Der Schuldenschnitt wurde 2012 durch das griechische Gesetz 4050/2012 vollzogen. Darin wurde geregelt, dass Anleihebedingungen nachträglich durch Mehrheitsentscheidungen der Anleihegläubiger geändert und dann durch Beschluss des Ministerrates Griechenlands für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Nach dem Gesetz bewirkt der Ministerratsbeschluss, dass die überstimmte Minderheit der Anleihegläubiger an den Mehrheitsbeschluss gebunden ist.

Keine Entscheidung über Rechtmäßigkeit fremder Gesetze

Dem Angebot, die Anleihen gegen andere Anleihen mit einem um 53,5 Prozent verringerten Nennwert und längerer Laufzeit umzutauschen, stimmten die Gläubigerversammlungen damals mehrheitlich zu. Durch Ministerratsbeschluss wurden diese Mehrheitsentscheidungen sodann als allgemeinverbindlich erklärt.

Soweit der Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begehre, sei bereits die deutsche Gerichtsbarkeit nicht eröffnet, entschied das Gericht. Der Klage stehe der völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Grundsatz der Staatenimmunität entgegen. Der Sache nach stütze sich die Klage insoweit auf die Rechtswidrigkeit des griechischen Gesetzes 4050/2012 und der damit im Zusammenhang stehenden Umschuldungsmaßnahmen. Über die Rechtmäßigkeit der Gesetze eines anderen Staates hätten aber nicht deutsche Gerichte zu entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im März grundsätzlich entschieden, dass Klagen deutscher Anleiheinhaber wegen der Staatenimmunität unzulässig sind.

Für die Klage auf Zahlung des Nennwerts der Anleihen gelte dies allerdings nicht, fand das OLG. Insoweit sei nicht der hoheitliche Aufgabenbereich Griechenlands betroffen, da die Kapitalaufnahme durch Emission von Staatsanleihen ein nicht-hoheitliches Handeln darstelle. Grundsätzlich könne daher ein solcher Anspruch im Wege der Klage verfolgt werden. Allerdings seien die deutschen Gerichte international nicht zuständig. Die für den Fall noch anwendbare alte Fassung der EuGVVO eröffne für die Klage keinen Gerichtsstand in Deutschland.

BGH-Entscheidung könnte folgen

Zwar können nach der Verordnung Verbraucher regelmäßig in ihrem Heimatland klagen. Dieser Gerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1, 16 Abs. 1 Alt. 2 EuGVVO a.F. sei aber nicht gegeben, wenn - wie hier - der Anleger die Staatsanleihen nicht unmittelbar vom Emittenten, sondern über eine dazwischen geschaltete Bank erwerbe. Auch der Gerichtsstand am (vertraglichen) Erfüllungsort nach Art. 5 Nr. 1 lit. a) EuGVVO a.F. sei nicht eröffnet. Der Erfüllungsort bestimme sich nach griechischem Recht und liege nicht in Deutschland, sondern am Sitz der griechischen Zentralbank in Athen.

Die Thematik könnte den BGH also noch einmal beschäftigen. Der Kölner Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zugelassen.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Köln zu griechischem Schuldenschnitt: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19392 (abgerufen am: 12.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Eurokrise
    • Europa
    • Griechenland
    • Staatsverschuldung
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Köln
Demonstrierende fordern im Juni 2019 vor dem georgischen Parlamentsgebäude den Rücktritt von Innenminister Giorgi Gakharia und Parlamentspräsident Irakly Kobakhidze. 11.12.2025
Polizei

Gewaltsame Auflösung der georgischen Proteste:

EGMR hält Poli­zei­ein­satz für unmen­sch­liche Behand­lung

2019 löste die georgische Polizei eine 12.000-Mann-Demo gewaltsam auf. Nun traf der EGMR eine Grundsatzentscheidung. Gummigeschosse auf Demonstranten abzufeuern, sei nicht ohne Vorwarnung zulässig. Auch Journalisten müssen geschützt werden.

Artikel lesen
Eine Frau am Schreibtisch 10.12.2025
Arbeitszeit

Spanisches Gericht urteilt nach mehrfacher Abmahnung:

Zu früh beim Job, Kün­di­gung droht

Pünktlichkeit ist wichtig, doch in Spanien erhielt eine Frau die Kündigung, weil sie mehrfach zu früh zur Arbeit erschien. Denn es gab für die Mitarbeiterin um diese Zeit noch gar nichts zu tun. Wäre die Kündigung auch nach deutschem Recht möglich?

Artikel lesen
Ohne Sicherheitsvorkehrungen gießen Arbeiter in Bangladesch flüssiges Metall in Formen, um Maschinenteile herzustellen. 09.12.2025
Lieferketten

Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen:

Wie die EU die Lie­fer­ket­ten-Richt­linie stutzen will

Die umstrittene Lieferketten-Richtlinie wird vor ihrem Geltungsstart erheblich entschärft: Die Regeln sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten. Auch Schadensersatzansprüche für Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern entfallen.

Artikel lesen
EU-Parlament (Straßburg) 03.12.2025
Korruption

Verhandlungen von Rat und Parlament erfolgreich:

EU einigt sich auf gemein­same Anti-Kor­rup­ti­ons­ge­setze

Einheitliche Strafen: Die Mitgliedsländer und das EU-Parlament einigen sich auf Standards im Kampf gegen Korruption. Manchen geht die Einigung aber nicht weit genug.

Artikel lesen
US-Präsident Donald Trump 21.11.2025
Ukraine-Dossier

Frieden in der Ukraine:

Was Trumps 28-Punkte-Plan bedeutet und warum es Streit gibt

Ohne mit einem der Beteiligten gesprochen zu haben, stellt der US-Präsident einen Friedensplan für die Ukraine auf. Politisch beginnt damit eine komplexe Debatte, auch völkerrechtlich stellen sich viele Fragen. Hier die große LTO-Einordnung.

Artikel lesen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 19.11.2025
Völkerrecht

Stärkung der Resilienz der Anwaltschaft:

Deut­sch­land zeichnet Abkommen und sch­ließt StPO-Ände­rungen nicht aus

Seit Monaten gab es entsprechende Ankündigungen, am Mittwoch beschloss die Bundesregierung nun, das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs zu unterzeichnen. Ende Januar soll es so weit sein.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Mid-Le­vel As­so­cia­tes | Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
As­so­cia­tes - Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on - Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung und Angriffspunkte zum Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

12.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Familienrecht

12.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Erbrecht im Selbststudium/ online

12.12.2025

Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH