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LG Köln zu Check24: Aus für die "Nir­gendwo güns­tiger"- Garantie

22.04.2020

Die Webseite Check24

(c) adobe.stock.com - sharafmaksumov

In einem weiteren Prozess zwischen Check24 und der HUK Coburg musste der Online-Makler nun eine Niederlage auf ganzer Linie hinnehmen. Das LG Köln hat Check24 erneut eins seiner zentralen Werbeversprechen untersagt.

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Das Internetvergleichsportal für Versicherungsangebote, Finanzierungsangebote und sonstige Dienstleistungen Check24 wirbt mit dem Slogan "Nirgendwo Günstiger Garantie" für sein Angebot. Dies hat das Landgericht (LG) Köln nun verboten und festgestellt, dass das Vergleichsportal Schadensersatz zu leisten hat (Urt. v. 22.04.2020, Az. 84 O 76/19).

Geklagt hatte die HUK Coburg, ein Versicherungsunternehmen, das mit dem Vergleichsportal nicht zusammenarbeitet. Die Versicherung hatte argumentiert, es gebe sehr wohl günstigere Angebote.

Entschieden hat die vierte Kammer für Handelssachen, die vor allem die Werbeaussage in einem Spot, nach der der Kunde immer die besten Autoversicherungstarife dank der "Nirgendwo Günstiger Garantie" erhalte, als irreführend einstufte. Diese Garantie hat das Gericht wörtlich genommen, kam jedoch zu dem Schluss, dass das Vergleichsportal lediglich in 80 Prozent der Fälle die günstigsten im Markt erhältlichen Tarife anbieten könne. Diese Irreführung werde auch nicht dadurch unschädlich gemacht, dass in der Werbung kurz eingeblendet wird, dass der Verbraucher eine Entschädigung dafür erhalte, wenn das Portal "mal nicht" den günstigsten Preis anbietet. 

Niederlage auf ganzer Linie  

Zusätzlich hat die Kammer einen Hinweis auf der Check24-Seite auf die angeblich schlechte Schadensregulierung seitens der HUK Coburg verboten, der nur bei denjenigen Kunden erscheint, die in dem Portal angegeben haben, ihr Auto bei der HUK Coburg versichert zu haben. Dieser Hinweis sei herabsetzend, weil er einseitig und zu wenig fundiert sei, so das LG. Auch dürfe Check24 nicht mit einem Testsiegel werben, ohne mitzuteilen, um welchen Test es sich handelt und ohne die genaue Fundstelle des Testergebnisses anzugeben.

Zudem hat das Gericht festgehalten, dass das Tarifnotensystem, mit dem das Vergleichsportal die Anbieter miteinander vergleicht, in der konkreten Form unzulässig ist. Denn für die Bewertung seien subjektive Kriterien maßgeblich, die für den Verbraucher nicht transparent seien.

Für Check24 bedeutet das Urteil eine empfindliche juristische Niederlage. Die HUK Coburg hingegen reagierte erfreut auf das Urteil. "Die 'Nirgendwo Günstiger Garantie' von Check24 wurde ad absurdum geführt", sagte Vorstandsmitglied Jörg Rheinländer. "Das Gericht hat sich sehr klar für Transparenz ausgesprochen und damit im Sinne der Verbraucher und eines fairen Wettbewerbs geurteilt."

Check24: "Urteil keine Auswirkungen für uns"

Check24 will nun eine Berufung prüfen. "Das Urteil wird keine praktischen Auswirkungen für uns haben", erklärte das Münchner Unternehmen. Die "Nirgendwo Günstiger Garantie" habe Check24 bereits nach einem früheren Rechtsstreit im September 2018 angepasst, hier hatte das LG Köln bereits die Werbung mit dem Slogan verboten (Urt. v. 18.09.2018 Az. 31 O 376/17). "Der HUK geht es aus unserer Sicht darum, einen Vertriebsweg auszubremsen, und nicht um die Kunden", sagte ein Sprecher.

Der Kölner Rechtsstreit ist einer von mehreren Prozessen, die HUK Coburg und Check24 in den vergangenen Jahren gegeneinander geführt haben. Im vergangenen Jahr hatte das Oberlandesgericht Köln dem Münchner Webportal untersagt, die Versicherung im Versicherungsvergleich zu listen. Umgekehrt hatte Check24 vor dem Berliner Landgericht durchgesetzt, dass die oberfränkische Versicherung Kündigungen per Mail nicht ausschließen darf.

Hintergrund dieser Auseinandersetzungen ist der heftige Konkurrenzkampf in der Kfz-Versicherungssparte. Alljährlich im Herbst wechseln Millionen Autofahrer auf Schnäppchenjagd ihren Versicherer, viele davon über Check24. Die HUK Coburg ist mit über 12 Millionen Verträgen Marktführer, vertreibt die Policen der Kerngesellschaft aber nicht über Check24, weil das Unternehmen sich jeden Vertragsabschluss mit einer Provision bezahlen lässt. 

vbr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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LG Köln zu Check24: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41380 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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