Druckversion
Donnerstag, 16.07.2026, 12:25 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-koeln-7u8518-blogger-darf-afd-domain-nicht-nutzen-zuordnungsverwirrung
Fenster schließen
Artikel drucken
31227

OLG Köln untersagt Blogger Domainnutzung: Keine Par­tei­kritik auf www.wir-sind-afd.de

28.09.2018

Adressleiste im Browser

(c) ruslan_khismatov - stock.adobe.com

Ein Berliner Blogger darf die Domain wir-sind-afd.de nicht mehr nutzen. Er hatte auf seiner Webseite fragwürdige Zitate von AfD-Politikern zusammengetragen und die Partei kritisiert. Das verletzt die Namensrechte der AfD, so das OLG Köln.

Anzeige

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat dem Blogger Nathan Mattes den Betrieb der Internetdomain www.wir-sind-afd.de untersagt und damit ein Urteil des Landgerichts Köln zugunsten der Partei Alternative für Deutschland (AfD) bestätigt (Beschl. v. 27.09.2018, Az. 7 U 85/18). Mattes habe in die Löschung der Domain einzuwilligen und künftig auf die Nutzung zu verzichten, teilte das Gericht am Freitag mit.

Mattes betreibt die Domain nach eigenen Angaben seit 2015, die Webseite orientiert sich in Grafik und Typographie am hellblau-rot-weißen Layout der AfD. Unter der im unmittelbar im oberen Bildschirmbereich sichtbaren Überschrift "Wir sind AfD" findet sich der Untertitel "Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende Partei und wir sitzen unter anderem im Deutschen Bundestag". Darunter trägt Mattes Zitate von bekannten AfD-Mitgliedern zusammen, die er jeweils auch namentlich nennt. Abgesehen von einigen weiterführenden Links auf externe Seiten mit den Zitatquellen hat die Webseite keinen weiteren Inhalt.

Der Blogger greife durch die Nutzung der Domain unzulässig in die Namensrechte der Partei ein, zudem bestehe aufgrund des Namens der Domain eine Zuordnungsverwirrung, entschied nun das OLG. Bei dem durchschnittlichen Nutzer könne bereits nach dem objektiven Sinngehalt der Bezeichnung "wir sind.." der falsche Eindruck entstehen, die Website werde von der Partei oder mit ihrer Zustimmung betrieben.

Neue Domain mit gleichem Inhalt bereits aufgesetzt

Die konkreten AfD-kritischen Inhalte der Website hatte der Senat im Rahmen des Rechtsstreits nicht zu prüfen. Es bleibe Mattes aber unbenommen, seine Inhalte unter einer anderen, ebenfalls gut auffindbaren Domain zu veröffentlichen. Dies könnte auch unter Verwendung des Namens der AfD mit einem klarstellenden Zusatz geschehen, wenn dies nicht mit einer Zuordnungsverwirrung verbunden sei, so das Gericht.

Die Entscheidung des Gerichts kam nicht überraschend: Bereits im vergangenen Monat hatte das OLG in einem Hinweisbeschluss seine Sicht der Dinge dargelegt und angekündigt, die Berufung zurückzuweisen. Mattes hat für den Beschluss aber trotzdem nur wenig Verständnis: "Hier werden die Rechte einer Partei stärker geschützt als die einer Person", erklärte er in einem Statement. Ob er juristisch noch weitere Schritte einleiten kann, bespricht er momentan mit seiner Anwältin Miriam Vollmer. "Wir behalten uns vor, alle juristischen Mittel auszuschöpfen und eine Nichtzulassungsbeschwerde auf den Weg zu bringen", erklärte Vollmer. Die Juristin kritisierte im Gespräch mit LTO, dass das Gericht die Meinungsfreiheit ihres Mandanten nicht ausreichend gewürdigt habe. 

Den Tipp des Gerichts, seine Inhalte unter einer anderen Domain zu veröffentlichen, hat Mattes in der Zwischenzeit umgesetzt: Der Inhalt der Seite wir-sind-afd.de ist mittlerweile in umgeänderter Form unter der Domain das-ist-afd.de abrufbar. 

acr/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Köln untersagt Blogger Domainnutzung: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31227 (abgerufen am: 16.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Urheber- und Medienrecht
    • AfD
    • Blogs
    • Internet
    • Meinungsfreiheit
    • Namen
    • Parteien
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Köln
Uwe Steimle (r), Kabarettist, spricht neben Tino Chrupalla auf einer Veranstaltung der AfD Sachsen-Anhalt, 14.07.2026. 15.07.2026
Meinungsfreiheit

Staatsanwaltschaft prüft Strafbarkeit von Kabarettist Steimle:

Er will Merkel "an die Wand stellen" und wünscht sich Stauf­fen­berg herbei

Altkanzlerin Merkel "an die Wand stellen", Stauffenberg vermissen – derartiges äußerte der Kabarettist Uwe Steimle auf einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, doch sind die Aussagen strafbar?

Artikel lesen
Alexander Thiele 15.07.2026
Buchrezension

Rezension: Thiele über Rechtspopulismus:

Zukunft oder AfD

Der Staatsrechtler Alexander Thiele hat ein Buch über Rechtspopulismus geschrieben, das am heutigen Mittwoch erscheint. Christian Rath hat es gelesen. Es ist kein juristisches Fachbuch.

Artikel lesen
Berlin: Werbung für Nius auf einer Reklametafel von Ströer. Darauf steht: "Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird." 13.07.2026
Medien

Eilbeschluss des VG Berlin:

BVG muss Wer­be­an­zeigen von Nius dulden

Erfolg für Nius vor dem VG Berlin: Das Portal darf weiter in Bussen und Bahnen der BVG werben. Proteste Dritter rechtfertigten keinen Abbruch der Kampagne. Zudem untersagte das Gericht der BVG zwei Aussagen über einen Reichelt-Tweet.

Artikel lesen
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
Leeres Plenum und Parlament des Deutschen Bundestag im Reichstagsgebäude mit Bundesadler in Berlin 09.07.2026
BVerfG

BVerfG zu Gesetzgebungsstopp vor der Sommerpause:

Diesmal darf der Bun­destag Tempo machen

2023 stoppte Karlsruhe das Heizungsgesetz kurz vor der Sommerpause. Nun sollte das BVerfG wieder laufende Gesetzgebungsverfahren bremsen. Diesmal ließ es den Bundestag weitermachen.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Voll­ju­rist*in als Re­fe­rent*in für Grund­sat­z­fra­gen

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Mün­chen

Logo von Redeker Sellner Dahs
Re­fe­rent (m/w/d) Kom­mu­ni­ka­ti­on

Redeker Sellner Dahs, Bonn und 1 wei­te­re

Logo von White & Case
Ju­nior As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von White & Case
Mid-Le­vel As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von Konzept & Marketing GmbH (k+m)
As­so­cia­te – M&A / Ge­sell­schafts­recht (m/w/d)

Konzept & Marketing GmbH (k+m), Han­no­ver

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on/Di­gi­ta­li­sie­rung

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Dort­mund

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH