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OLG Köln bestätigt LG-Urteil: Kein "Zen­sur­he­ber­recht" bei Ver­öf­f­ent­li­chung des Gly­phosat-Gut­ach­tens

12.05.2021

Eine Akte mit einer Kette und einem Schloss daran

vchalup - stock.adobe.com

Nach dem Kölner LG urteilte auch das OLG zugunsten der Plattform "FragDenStaat": Die Veröffentlichung des Gutachtens zum Unkrautgift Glyphosat stellt keine Verletzung der Urheberrechte der Bundesregierung dar, entschied das Gericht.

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Im juristischen Streit zwischen der Bundesregierung und der Transparenz-Plattform "FragDenStaat" um die Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens hat sich das das Portal vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln durchsetzen können. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des OLG durfte das von der Initiative angeforderte Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Internet veröffentlicht werden (Urt. v. 12.05.2021, Az. 6 U 146/20).

FragDenStaat hatte 2019 mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Stellungnahme des Instituts zu möglichen Gesundheitsgefahren durch das Unkrautgift Glyphosat angefordert. In dem Papier geht es unter anderem um Untersuchungen zu Tumoren, die durch Glyphosat ausgelöst worden sein könnten. Es wurde dann ohne Zustimmung der Behörde im Netz publiziert. Daraufhin leitete das Bundesinstitut unter Verweis auf das Urheberrecht rechtliche Schritte ein und schickte eine Abmahnung an den Verein Open Knowledge Foundation, den Betreiber von FragDenStaat.

Das OLG urteilte nun, dass die Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens durch die Plattform keine Urheberrechtsverletzung darstelle. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Landgerichtes (LG) Köln. Dort hatte im Eilverfahren noch die Bundesregierung Erfolg gehabt. 

Der Fall prägte den Begriff des "Zensurheberrechts", wie Kritiker es nennen. Gemeint sind damit Konstellationen, in denen öffentliche Stellen unter Verweis auf das Urheberrecht versuchen, die Veröffentlichung bestimmter Unterlagen oder Dokumente zu verhindern.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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OLG Köln bestätigt LG-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44954 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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