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OLG Köln zur Werbung für Plüschtiere: Ver­brau­cher können Höhe von Dia­go­nale unter­scheiden

19.02.2019

Mathematische Grundkenntnisse beim Verbraucher (Symbolbild)

(c) tverdohlib - stock.adobe.com

Das OLG Köln traut Verbrauchern zu, den Unterschied zwischen der Diagonalen und der Höhe erkennen zu können. Es sei deshalb nicht unlauter, die Größe eines Teddybären in der Werbung als Diagonale anzugeben.

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Verbraucher können auch bei nur geringer Aufmerksamkeit erkennen, dass die Diagonale eines Plüschtieres größer ist als seine Stehhöhe. Dies hat der für Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem aktuellen Urteil entschieden (Urt. v. 06.02.2019, Az. 6 U 141/18).

In dem Rechtsstreit hatten sich zwei Importeure von Plüschtieren darüber gestritten, ob die Verbraucher durch die Werbung des beklagten Unternehmens in die Irre geführt werden. Dieses hatte bei den gängigen Online-Verkaufsportalen die Höhe der bis zu 160 Zentimeter großen Teddybären gemessen vom linken Ohr bis zum rechten Fuß angegeben. Diese Diagonale war auch auf den Verkaufsbildern eingezeichnet. Das klagende Unternehmen hielt dies für eine Irreführung der Verbraucher. Die tatsächliche Stehhöhe der Tiere, gemessen vom Scheitel bis zur Sohle, sei nämlich rund 15 Prozent kleiner als die angegebenen Maße.

Der beklagte Konkurrent hielt dagegen, dass die Diagonale auf den Bildern korrekt eingezeichnet sei. Den Verbrauchern sei bekannt, dass eine Diagonale länger sei als die Höhe. Dies ergebe sich bereits aus der Werbung für TV-Geräte, bei denen stets die Diagonale angegeben werde.

OLG: Verbraucher wollen vor allem "süße" Stofftiere

Das OLG folgte der Argumentation des beklagten Importeurs und wies - anders als noch das Landgericht - die Klage ab. Aufgrund der eingezeichneten Diagonale sei für die Verbraucher auch bei nur geringer Aufmerksamkeit klar, dass sich die angegebene Länge auf die Diagonale und nicht auf die Höhe des Plüschtieres beziehe.

Anders als der klagende Konkurrent ging der Senat davon aus, dass den durchschnittlichen, auch flüchtigen Verbrauchern das Verhältnis einer Diagonalen zur Höhe bewusst sei. Die Erkenntnis, dass die Diagonale länger sei als die Höhe, ergebe sich schon aus mathematischen Grundkenntnissen.

Auf den Werbebildern sei die eingezeichnete Diagonale auch erkennbar länger als die Höhe. Schließlich sei die Größe eines Plüschtieres nur eines von mehreren Kriterien, das bei dem Kauf eine Rolle spiele. Für die Kaufentscheidung sei zumeist viel wichtiger, ob das Plüschtier "süß" aussehe, entschied das Gericht.

acr/LTO-Redaktion

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OLG Köln zur Werbung für Plüschtiere: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33931 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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