Druckversion
Samstag, 18.07.2026, 04:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-koeln-6u11617-sequenzen-pannenshow-lizenzgebuehr-parodie-zitatrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
28657

OLG Köln zu Lizenzgebühr für witzige TV-Pannen: Kon­kur­renz darf sich nicht kos­tenlos lustig machen

16.05.2018

Paar schaut TV

© tunedin - stock.adobe.com

Das OLG Köln hat entschieden, dass sich der NDR in der Sendung "Top Flops" nicht über die Konkurrenz lustig machen darf, ohne ihr eine Lizenzgebühr zu bezahlen. Eine Pannenshow sei keine Parodie und auch nicht vom Zitatrecht gedeckt. 

Anzeige

Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender dürfen von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln anlässlich der vom NDR produzierten Sendereihe "Top Flops" entschieden, wie am Mittwoch bekannt wurde (Urt. v. 20.04.2018, Az. 6 U 116/17).

In der Sendereihe wurden Ausschnitte von Fernsehbeiträgen diverser Sender gezeigt, in denen als lustig empfundene Pannen (Moderatorin hat etwas zwischen den Zähnen, gähnende Moderatorin, Pannen mit Tieren, etc.) geschehen waren. Darunter waren auch Sendungen der RTL-Gruppe.

RTL verklagte daraufhin den NDR und andere öffentlich-rechtliche Sender, die das Format ebenfalls ausgestrahlt hatten, u. a. auf Bezahlung einer Lizenzgebühr für die gesendeten Sequenzen. Der NDR hatte dagegen argumentiert, die Schnipsel seien im Rahmen einer Parodie gesendet worden und daher kostenfrei. Jedenfalls handele es sich um ein kostenfrei zulässige Zitate im Sinne des Urheberrechts.

OLG: Flops sind weder Parodie noch Zitat

Das OLG sah das anders und entschied, dass die Sequenzen lizenzpflichtig sind. Eine Parodie vermochten die Kölner Richter bei der Ausstrahlung der Sequenzen nicht zu erkennen. Die wesentlichen Merkmale der Parodie bestünden nämlich darin, an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen und einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen. In der Sendung "Top Flops" seien aber keine wahrnehmbaren Unterschiede zwischen der Parodie und dem parodierten Werk zu erkennen gewesen. Vielmehr hätten die Moderatoren die einzelnen Beiträge lediglich angekündigt, ohne sich besonders mit diesen auseinander zu setzen. Sinn und Zweck der Sendung sei die Belustigung der Zuschauer durch die Pannen, ohne dass hierfür die Anmoderation von Bedeutung sei, so der Senat.

Auch ein kostenfreies Zitat lag nach Auffassung der Richter nicht vor. Zweck der Zitatfreiheit sei es, die geistige Auseinandersetzung mit fremden Werken zu erleichtern. Die Zitatfreiheit gestatte aber nicht, ein fremdes Werk oder ein urheberrechtlich geschütztes Leistungsergebnis nur um seiner selbst willen zur Kenntnis der Allgemeinheit zu bringen. Der Zitierende müsse eine innere Verbindung zwischen dem fremden Werk und den eigenen Gedanken herstellen. An einer solchen inneren Verbindung fehle es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetze, sondern es nur zur Illustration verwende. Dies sei bei "Top Flops" der Fall: Es fehle es an einer Auseinandersetzung und die Sequenzen würden um ihrer selbst willen dargestellt, entschied das OLG.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Köln zu Lizenzgebühr für witzige TV-Pannen: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28657 (abgerufen am: 18.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Fernsehen
    • Lizenzen
    • Medien
    • Urheber
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Köln
Danger Dan steht im T-Shirt mit Mikrofon auf einer Fetsivalbühne und winkt ins Publikum. 17.07.2026
Rechtsextremismus

ZDF lädt Rapper Danger Dan aus:

Wir­k­lich ein "Ein­griff in die Mei­nungs- und Kunst­f­rei­heit"?

Das ZDF verbietet kurzfristig einen Danger-Dan‑Auftritt mit antifaschistischem Song: Dieser könne als Aufruf zu Gewalt verstanden werden. Der Musiker ist empört, die Sendung wirft dem ZDF Mutlosigkeit vor – das verweist auf Richtlinien.

Artikel lesen
Simon Neil, Sänger und Gitarrist von Biffy Clyro live im Münchener Zenith am 12.02.2026. 15.07.2026
Urheber

Europas größter Musikfachhändler verklagt Fender:

Wem gehört die Form der Stra­to­caster?

Eine "zur Seite geneigte Tänzerin" – das LG Düsseldorf erklärt den Korpus der E-Gitarre Fender Stratocaster zum urheberrechtlich geschützten Werk. Jetzt zwingt ein Musikhändler Fender in ein streitiges Verfahren, erklärt Arno Grohmann.

Artikel lesen
Berlin: Werbung für Nius auf einer Reklametafel von Ströer. Darauf steht: "Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird." 13.07.2026
Medien

Eilbeschluss des VG Berlin:

BVG muss Wer­be­an­zeigen von Nius dulden

Erfolg für Nius vor dem VG Berlin: Das Portal darf weiter in Bussen und Bahnen der BVG werben. Proteste Dritter rechtfertigten keinen Abbruch der Kampagne. Zudem untersagte das Gericht der BVG zwei Aussagen über einen Reichelt-Tweet.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
Eine der hochumstrittenen Aktionen der "Letzten Generation" im Hafen von Neustadt, Holstein 08.07.2026
Gerichte

Verwaltungsgericht zwingt Landgericht:

"Letzte-Gene­ra­tion"-Beschluss ist trotz Sorge vor Straf­ver­fol­gung her­aus­zu­geben

Das LG Flensburg wollte aus Sorge, dass sich seine Sprecher oder Mitarbeiter strafbar machen könnten, einen Beschluss nicht veröffentlichen. Das muss es aber, entschied das örtliche VG. Es sieht das Zitierverbot für Medien kritisch.

Artikel lesen
Thomas Brussig, 2015 08.07.2026
Urheber

OLG Hamburg reduziert Nachvergütung deutlich:

Doch keine fünf Mil­lionen Euro für Thomas Brussig

Das Lindenberg-Musical "Hinterm Horizont" bescherte dem Veranstalter über 100 Millionen Euro Umsatz. Mitautor Thomas Brussig bekommt daher eine Nachvergütung, aber längst nicht so viel, wie die Vorinstanz ihm zugesprochen hatte, so das OLG.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Klinikum Ingolstadt GmbH
LEI­TUNG STABS­S­TEL­LE RECHT (m/w/d)

Klinikum Ingolstadt GmbH, In­gol­stadt

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Dort­mund

Logo von Konzept & Marketing GmbH (k+m)
As­so­cia­te – M&A / Ge­sell­schafts­recht (m/w/d)

Konzept & Marketing GmbH (k+m), Han­no­ver

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich In­sol­venz­recht (m/w/d)

Görg, Stutt­gart

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler (m/w/d) Ver­rech­nung­s­p­rei­se /...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Pri­va­te Equi­ty

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Cor­po­ra­te...

CMS, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH