Druckversion
Samstag, 15.08.2026, 03:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-koeln-50-u-60-23-google-ireland-limited-llc-verantwortlich-datenschutz-dsgvo-suchergebnisse
Fenster schließen
Artikel drucken
54951

OLG Köln klärt Verantwortlichkeit für Suchergebnisse: Keine Flucht in die USA für Google

10.07.2024

Google-Suchmaschine (Symbolbild)

Wer ist verantwortlich für die Ergebnisse, die die Suchmaschine "Google" ausspuckt? Foto: Confidence/Adobe.stock.com

Betroffene können auch von der irischen Tochtergesellschaft von Google die Löschung rechtswidriger Suchergebnisse verlangen. Mit dem Argument, nur das Unternehmen in den USA hafte, kommt Google nicht durch, entschied das OLG Köln.

Anzeige

Wer unliebsame Beiträge über sich aus dem Netz entfernen lassen möchte, kann auf den Anspruch aus Art. 17 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zurückgreifen. Der Artikel normiert das "Recht auf Vergessenwerden" und verpflichtet den Verantwortlichen dazu, personenbezogene Daten zu löschen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Die DSGVO definiert auch, wer als Verantwortlicher zu verstehen ist, nämlich (verkürzt) derjenige, der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der entsprechenden personenbezogenen Daten entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

Das ist die Google Limited Liablity Company (LLC), meint die Tochtergesellschaft Google Ireland Limited. Denn das Unternehmen mit Sitz in den USA treffe die Entscheidungen darüber, wie auf eine Suchanfrage reagiert wird und wie die relevanten Suchergebnisse angezeigt werden. Außerdem ist es auch die Google LLC, die in der Datenschutzerklärung als Datenverantwortliche benannt ist. Die Google Ireland Limited betreibe die Google-Suchmaschine zwar in Deutschland und anderen europäischen Ländern, habe aber keinen Einfluss auf das Zustandekommen der Suchergebnisse.

Keine Befreiung aus der eigenen Verantwortung

Während das Landgericht Köln dieser Argumentation noch folgte, ließ sich das Oberlandesgericht (OLG) davon nicht überzeugen (Urt. v. 05.07.2024, Az. 15 U 60/23). Als Betreiberin der Suchmaschine sei die Google Ireland Limited datenschutzrechtlich verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die dort verlinkten Suchergebnisse. Denn bereits das Anzeigen von Informationen, die personenbezogene Daten enthalten, stelle nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Verarbeitung dieser Daten dar. Dass das Unternehmen selbst nicht entscheide, welche Suchergebnisse wie angezeigt werden, sei daher unerheblich, heißt es in dem Urteil, das LTO vorliegt.

Die Nennung der Google LLC als Verantwortliche in der Datenschutzerklärung kann die Google Ireland Limited darüber hinaus nicht aus ihrer eigenen Verantwortung befreien. Letztere ergebe sich nämlich aus den tatsächlichen Umständen. Das OLG Köln entschied damit anders als eine Reihe von anderen Gerichten, so zum Beispiel das Landgericht Rostock, das Amtsgericht Heidelberg und das Kammergericht, die Google Ireland Limited für datenschutzrechtlich nicht verantwortlich und damit für nicht passivlegitimiert hielten. Diese Ansicht führt dazu, dass Betroffene darauf angewiesen sind, die Google LLC in den USA zu verklagen und erschwerende Umstände hinsichtlich der Zustellung von Dokumenten und der Vollstreckung etwaiger Urteile hinzunehmen.

"OLG Köln zieht Google den faulen Zahn"

In dem zugrundeliegenden Fall hatte sich der Kläger gegen die Auflistung bestimmter Suchergebnisse gewehrt, die erwiesen unwahre Informationen über ihn enthielten. Das OLG Köln zog in seine Interessenabwägung auch mit ein, dass die Falschbehauptung Kritik am Kläger darstelle und damit nicht wertneutral sei. Weil das Gericht die Google Ireland Limited als datenschutzrechtlich Verantwortliche ansah, konnte sich der Kläger mit seinem Unterlassungsbegehren nun erfolgreich gegen das irische Unternehmen wenden. 

Dr. Marcel Leeser, Rechtsanwalt bei Höcker Rechtsanwälte, die den Kläger in dem Verfahren vertraten, begrüßt das Urteil des OLG Köln und meint: "Die irische Google Ireland Limited versucht sich durch üble Tricks einer Haftung für rechtwidrige Google-Suchergebnisse in Deutschland zu entziehen und diese in die USA zur Google LLC zu verschieben. Das aktuelle Urteil des OLG Köln zieht dem Google-System diesen faulen Zahn. Es bleibt dabei: Niemand kann durch eigene Erklärungen, nicht verantwortlich zu sein, vor einer wegen tatsächlicher Umstände bestehenden Haftung fliehen." Die Prozessvertreter von Google, Taylor Wessing, ließen eine LTO-Anfrage für ein Statement unbeantwortet. 

Die Revision wurde vom OLG Köln nicht zugelassen, dem Konzern bleibt nun nur noch die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof.

lmb/LTO-Redaktion

Anzeige
Beteiligte Kanzleien

HÖ­CKER Rechts­an­wäl­te PartGmbB

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Köln klärt Verantwortlichkeit für Suchergebnisse: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54951 (abgerufen am: 15.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Datenschutz
    • Google
    • Internet
    • Persönlichkeitsrecht
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Köln
Drei Männer in verschiedenen Umgebungen diskutieren, ein Text zur Frage wird eingeblendet. 07.08.2026
Medien

Social-Media-Kampagne in Reaktion auf Potsdam-Kritik:

Wie Cor­rectiv im Streit mit Markus Lanz jour­na­lis­ti­sche Stan­dards über Bord wirft

Markus Lanz kritisiert die Potsdam-Recherche. Correctiv reagiert darauf mit Social-Media-Videos, die Lanz' Kritik grob verfälschen und ihn unfair vorführen. Wie weit hat sich Correctiv vom Anspruch des "faktenbasierten Diskurses" entfernt?

Artikel lesen
Helene Fischer bei einem Konzertauftritt 03.08.2026
Prominente

BGH zur Veröffentlichung von Babyfotos:

Keine Gel­dent­schä­d­i­gung wegen Arti­kel­serie über Helene Fischers Mut­ter­schaft

Die Veröffentlichung von Babyfotos kann Rechte verletzen, bringt aber nicht immer eine Geldentschädigung mit sich, hat der BGH bereits entschieden. Wie aber sieht es im Falle einer ganzen Reihe von Artikeln aus? Dazu gibt's nun einen Leitsatz.

Artikel lesen
Die Eingangstür inklusive Sicherheitskamera beim BGH 31.07.2026
Persönlichkeitsrecht

Rechtswidrig in der Bild-Zeitung:

BGH stärkt Per­sön­lich­keits­rechte von Promi-Kin­dern

Wenn Kinder von Prominenten in der Villa ihrer Eltern feiern, die Party aus dem Ruder läuft und es zu Polizeieinsätzen kommt, darf der Name des Kindes nicht am nächsten Tag in der Bild stehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Artikel lesen
Frau tippt auf einem Apple iPhone eine Whatsapp-Nachricht ein (Symbolbild) 30.07.2026
Datenschutz

BGH verhandelt Rechtsstreit unter ehemaligen Freundinnen:

Kann pri­vates Petzen ein DSGVO-Ver­stoß sein?

Eine Frau gab private WhatsApp-Nachrichten einer ehemaligen Freundin an deren Arbeitgeberumfeld weiter. Die verlor daraufhin ihren Job. Jetzt verhandelte der Bundesgerichtshof über den Fall: War die Weiterleitung rechtswidrig?

Artikel lesen
Helene Fischer bei einem Auftritt 24.07.2026
Prominente

Helene Fischer erneut vor dem BGH:

Fotos mit Baby kein schwerer Ein­griff ins Per­sön­lich­keits­recht

Der Schlagerstar verliert erneut vor dem BGH: Nach der RTL-Entscheidung hat das Gericht auch in den Verfahren gegen "Superillu" und "Freizeitwoche" entschieden, dass es keine Geldentschädigung für veröffentlichte Fotos mit Baby gibt.

Artikel lesen
Helene Fischer bei einem Auftritt in farbenfrohem Outfit 23.07.2026
Prominente

Schlagerstar verliert vor dem BGH:

Keine Gel­dent­schä­d­i­gung für Helene Fischer wegen Baby­fotos

Mit Kind und Kegel beim Stadtbummeln fotografiert: Das passte Schlagerstar Helene Fischer gar nicht. Tatsächlich ist ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, bestätigte nun der BGH. Eine Entschädigung dafür bekommt sie vom Sender RTL aber nicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ca­pi­tal Mar­kets

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Li­ti­ga­ti­on

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht mit Be­ruf­s­er­fah­rung (m/w/d) –...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dort­mund und 1 wei­te­re

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Logo von Erzdiöse Freiburg
Rechts­re­fe­rent/-in (w/m/d)

Erzdiöse Freiburg, Frei­burg im Breis­gau

Logo von CMS
Er­fah­re­ne/r Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

CMS, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von White & Case
Women’s Retreat @White & Case LLP

20.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Giving Back

10.09.2026, Frankfurt am Main

RVG: Kostenfestsetzung 1 - Grundlagen

17.08.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

18.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH