Druckversion
Sonntag, 19.07.2026, 18:39 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-koeln-18u7018-dieselskandal-schadensersatz-vorsaetzliche-sittenwidrige-schaedigung-vw
Fenster schließen
Artikel drucken
33481

OLG Köln zum Abgasskandal: Vor­sätz­lich sit­ten­wid­rige Schä­d­i­gung durch VW

25.01.2019

Audi Heckansicht. Auspuff stößt Abgase aus

© Mak-stock.adobe.com

Deutliche Worte des OLG Köln: Nicht mal im Ansatz reiche der Vortrag des Wolfsburger Konzerns, mit dem er sich im Prozess verteidigte. VW muss einem Kunden nun Schadensersatz in Höhe von 17.000 Euro leisten.

Anzeige

Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit einem Euro-5 Dieselmotor wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung den Kaufpreis erstatten. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht Köln (OLG) in einem Beschluss, der am Freitag veröffentlicht wurde (Beschl. v. 03.01.2019, Az. 18 U 70/18).

In den vom Käufer erworbenen Audi verbaute VW jene Software, die falsche Angaben zum Ausstoß von Stickoxiden machte. Nachdem der Skandal um die Schummelsoftware bereits aufgeflogen war, trat VW an den Kunden heran und bot ein kostenloses Software-Update an, mit dem künftig die korrekten Stickoxidwerte angezeigt werden sollten. Der Kunde war damit aber nicht einverstanden und zog vor Gericht. Denn hätte er gewusst, wie hoch der Schadstoffausstoß des PKW tatsächlich war, hätte er das Auto nie gekauft, so sein Argument.

Damit überzeugte er in erster Instanz bereits das Landgericht Köln (LG), welches VW zur Zahlung von 17.000 Euro verurteilte. Dem schlossen sich nun auch die Richter des OLG an.

Ihrer Ansicht nach sei nämlich der Tatbestand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung gemäß § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfüllt. Die Mitarbeiter der Volkswagen AG hätten die mit der manipulativ wirkenden Software ausgerüsteten Motoren dem zum VW-Konzern gehörenden Hersteller gerade zum Zweck der Weiterveräußerung überlassen. Sie hätten damit gerechnet, dass die so ausgerüsteten Fahrzeuge ohne Hinweis auf die manipulativ wirkende Software weiterveräußert werden würden. Diese Kenntnisse und Vorstellungen müsse sich der VW Konzern zurechnen lassen, befanden die Kölner Richter.

Von der Verteidigung des Wolfsburger Konzern hielten die Richter darüber hinaus wenig. Nicht mal im Ansatz genüge ihr Vortrag, nichts von den Geschehnissen gewusst zu haben. Die Einlassung des Konzerns, der Einbau der manipulativen Software sei pflichtwidrig von einzelnen Mitarbeitern beauftragt worden, ohne den Vorstand darüber zu informieren, finde keinerlei tatsächlichen Anhaltspunkte, so das OLG.

In der Vergangenheit kam es schon zu einer Vielzahl an ähnlich lautenden Urteilen anderer deutscher Gerichte. So nahmen etwa das Landgericht Heilbronn und das Landgericht Köln auch schon eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung an.      

tik/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Köln zum Abgasskandal: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33481 (abgerufen am: 19.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Abgasaffäre
    • Auto
    • Autokauf
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Köln
Blick vom Flur der JVA Stadelheim in den Innenhof 13.07.2026
Strafvollzug

Reform der Strafverfolgungsentschädigung:

Mehr Geld für zu Unrecht Inhaf­tierte

Bundesjustizministerin Hubig greift einen Vorschlag ihres Vorgängers auf und will die Haftentschädigung erhöhen. Anders als bei Buschmann soll es jedoch keine kostenfreie anwaltliche Erstberatung geben – und weniger für länger Inhaftierte.
 

Artikel lesen
Schweine in Boxen aus Stahlgitter im Rotationsystem 10.07.2026
Tierschutz

Heimliche Schlachthof-Videos gehen viral:

Rechts­brüche, von denen wir lieber (nichts) wissen wollen

Ein Gericht verbietet Tierschutzaktivisten, Videos aus einem Schlachthof zu verbreiten. Dritte dürfen sie aber über Social Media streuen – und sogar die Aktivisten dürfen diese Posts teilen. Absurde Rechtslage oder nur gerecht im Dilemma?

Artikel lesen
Mann am Laptop abonniert Newsletter 03.07.2026
Rechtsmissbrauch

AG Arnsberg urteilt im Fall Brillen Rottler:

DSGVO-Hopper bekommt keinen Scha­dens­er­satz

Newsletter abonnieren und dann Datenauskunft und Schadensersatz fordern? Nicht mit dem AG Arnsberg. Das hat im Fall von Brillen Rottler die Forderungen eines Mannes aus Wien abgewiesen.

Artikel lesen
Autos fahren um die Kurve auf dem Nürburgring (Symbolbild) 02.07.2026
Straßenverkehr

LG Koblenz zum Verhalten auf der Rennstrecke:

Richt­ge­schwin­dig­keit von 130 gilt auch auf dem Nür­burg­ring

Nach einem Crash bei einer Touristenfahrt auf dem Nürburgring musste das Gericht die Verantwortlichkeiten klären. Es entschied: Ein Haftungsausschluss kommt nur für "Idealfahrer" infrage – und die müssen die Richtgeschwindigkeit einhalten.

Artikel lesen
USM-Haller Showroom 02.07.2026
Urheber

BGH kassiert USM-Haller-Urteil:

Doch "Kunst genug" fürs Urhe­ber­recht?

Das OLG Düsseldorf sah im USM-Haller-System vor allem Technik und Funktion. Der BGH hält das für zu streng: Auch Möbel können als angewandte Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Der Streit geht in die nächste Runde.

Artikel lesen
Schneeballschlacht (Symbolbild) 30.06.2026
Straßenverkehr

OLG zum Anscheinsbeweis nach Schneeballwurf:

Auf­fah­rende haftet trotz Voll­b­rem­sung der Vor­aus­fah­renden

Ein kurioser Auffahrunfall nach einem Schneeballwurf: Wer in welcher Höhe haftet, musste nun das Saarländische OLG entscheiden. Jedenfalls für zwei Verfahrensbeteiligte war die Entscheidung durchaus bitter.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Tax Com­p­li­an­ce / Fa­mi­ly...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Klinikum Ingolstadt GmbH
LEI­TUNG STABS­S­TEL­LE RECHT (m/w/d)

Klinikum Ingolstadt GmbH, In­gol­stadt

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler (m/w/d) Ver­rech­nung­s­p­rei­se /...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich In­sol­venz­recht (m/w/d)

Görg, Stutt­gart

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH