OLG Köln zum Abgasskandal: Nach­er­fül­lung durch das neuere Modell

22.04.2020

Wenn die alte Generation des Fahrzeugs nicht mehr gebaut wird, so ist der Verkäufer zur Nacherfüllung durch Lieferung des Nachfolgemodells verpflichtet. Dies hat das OLG Köln entschieden und ist damit nicht allein.

Der Verkäufer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs muss seine Gewährleistungspflichten erfüllen. Dies kann auch bedeuten, dass er einen Neuwagen der Folgegeneration liefern muss. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Köln entschieden (Urt. v. 02.04.2020 Az. 18 U 60/19).

Geklagt hatte ein Unternehmen aus dem Kölner Umland, welches 2014 von dem beklagten Autohaus einen neunen VW Touran gekauft hatte. Da der PKW vom Dieselskandal betroffen war, hatte das Unternehmen einen Mangel geltend gemacht und ein mangelfreies Fahrzeug gefordert.

Das Autohaus verweigerte die Nachlieferung, da die von der Käuferin erworbene Touran-Generation seit 2015 nicht mehr hergestellt werde. Auch stelle dies einen unverhältnismäßigen Aufwand dar, da auch eine Software-Update aufgespielt werden könne. 

Das Gericht ist jedoch der Argumentation der Käuferin gefolgt, wonach der Nachlieferungsanspruch erfüllt werden könne, indem ein Nachfolgemodell geliefert wird. Begründet hat der Senat dies damit, dass die Nachfolgemodelle meistens fortschrittlicher seien und daher als nacherfüllungstauglich angesehen werden können. Somit sei die Nacherfüllung möglich. 

Der 18. Zivilsenat befand zudem, dass der Ersatzbeschaffungsaufwand nicht so hoch sei, dass es den Interessen des Autohauses nicht mehr entspreche. Denn ein solcher Aufwand sei nur unverhältnismäßig, wenn das Software-Update auf dem "alten" Touran grundsätzlich zur Mangelbeseitigung geeignet sei. Zwar könne angenommen werden, dass der "Primärmangel" durch das Software-Update beseitigt werde. Nach der Installation des Updates bestehe nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht mehr die Gefahr der Versagung der Betriebserlaubnis. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass mit dem Software-Update Folgeprobleme verbunden seien, die derzeit jedenfalls in der Fachöffentlichkeit diskutiert würden. 

Allerdings muss die Klägerin das alte Fahrzeug zurückgeben und Wertersatz für dessen Nutzungen zahlen, weil bei Nacherfüllung des Verkäufers die Befreiung von der Wertersatzpflicht für Nutzungen nur für Verbraucher, nicht aber für Unternehmen wie das klagende gelte.

Mit dieser Rechtsprechung gesellt sich das OLG Köln zu den Kollegen vom OLG Karlsruhe. In drei ähnlichen Fällen hatte das Karlsruher Gericht die Händler nämlich zur Lieferung neuer Autos an die Käufer verpflichtet. 

vbr/LTO-Redaktion 

Zitiervorschlag

OLG Köln zum Abgasskandal: Nacherfüllung durch das neuere Modell . In: Legal Tribune Online, 22.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41374/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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