Eine Versicherung darf mögliche Schadensersatz- oder Leistungsansprüche bis zu vier Wochen prüfen. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Beschluss des OLG Koblenz hervor.
Die Koblenzer Richter befanden, dass ein Kläger in jedem Fall die Prozesskosten tragen muss, wenn er die Klage ohne Not erhoben hat. Zwar könne eine Prüfungsfrist von mehr als vier Wochen bedenklich sein. Allerdings beginne diese Frist nicht bereits mit der ersten Schadensmeldung, sondern mit dem Einreichen der genauen Reparaturrechnung (Beschl. v. 20.04.2011, Az. 12 W 195/11).
Das Gericht hatte dabei einen Fall zu entscheiden, in dem ein Versicherter die Versicherung nach einem Unfall mit Schreiben vom 6. August 2010 zur Schadensregulierung aufgefordert. Die entsprechende Reparaturrechnung reichte er am 16. August ein und erhob schon am 15. September Klage. Der Prozess erledigte sich allerdings, weil die Versicherung nach Prüfung der Unterlagen vor dem Landgericht mit dem Kläger einen Vergleich abschloss.
dpa/age/LTO-Redaktion
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OLG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3594 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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