OLG Koblenz: Kein Schadensersatz für Sturz im Blumenladen

19.01.2012

Wer in einem Blumenladen auf einem Blatt ausrutscht und stürzt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des OLG hervor.

Der Kunde müsse in einem Blumenladen mit Blättern auf dem Fußboden rechnen, so das Oberlandesgericht (OLG). Dies gelte vor allem, wenn der Blumenhändler den Laden gerade umräume. Denn dann könne er schlichtweg nicht verhindern, dass einzelne Blätter auf dem Boden lägen (Urt. v. 14.07.2011, Az. 5 U 362/11).

Das OLG hob mit dem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Koblenz auf und wies die Klage einer Kundin ab. Die Frau war in einem Blumenladen, in dem Mitarbeiter gerade Pflanzen umräumten, auf einem am Boden liegenden Blatt ausgerutscht. Sie hielt dem Ladeninhaber vor, seine Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben.

Dies sahen die Richter anders. Die Frau habe ihrerseits nicht genug aufgepasst. Denn sie hätte mit den Blättern am Boden rechnen müssen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

LG Coburg: Kein Schadensersatz nach Sturz auf Kirchentreppe

LG München I: Kein Schadensersatz nach Verbrennungen durch Kaffee

VG Neustadt: Lehrer muss für angebrannte Pommes zahlen

Zitiervorschlag

OLG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5345 (abgerufen am: 14.12.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen