Druckversion
Dienstag, 6.10.2026, 16:58 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-koblenz-fussball-unfair-schadensersatz
Fenster schließen
Artikel drucken
17706

OLG Koblenz zu Verletzungen nach Regelverstoß: Fuß­ball ist per se ein harter Sport

30.11.2015

Verletzung beim Fußballspiel

© Alain Vermuelen - Fotolia.com

Ein Fußballspieler verletzte seinen Gegner schwer. Dennoch muss er hierfür keinen Schadensersatz zahlen, da sein Regelverstoß nicht die Grenze zur Unfairness überschritten hat. Der Kampf um den Ball sei per se hart, so die Richter.

Anzeige

Führt der Regelverstoß eines Fußballspielers zu einer Verletzung des Gegners, löst dies keine Schadensersatzpflicht aus, wenn die durch den Spielzweck gebotene Härte im Kampf um den Ball die Grenze zur Unfairness nicht überschreitet. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden (Beschl. v. 10.09.2015, Az. 3 U 382/15).

Kläger und Beklagte hatten an einem Freundschaftsspiel der "Alten Herren" als Spieler der Gastmannschaft bzw. des Heimvereins teilgenommen. Gegen Ende der ersten Halbzeit schoss der Kläger auf das gegnerische Tor. Den vom Torwart zunächst abgewehrten Ball versuchte er sodann in das Tor zu köpfen und bewegte dazu seinen Kopf in Richtung Ball. Zeitgleich wollte der Beklagte den Ball aus der Gefahrenzone befördern. Beim Tritt nach dem Ball traf er den Kläger in der rechten Gesichtshälfte. Der erlitt unter anderem Frakturen an Nase, Jochbein und Augenhöhle sowie eine dauerhaft verbleibende Einschränkung des Gesichtsfeldes.

Die Einzelheiten des Vorfalls sind zwischen den Parteien umstritten. Sie werfen sich wechselseitig begangene Verstöße gegen die Regeln des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vor. Der Kläger legte dem Beklagten ein grob regelwidriges und rücksichtsloses Foul zur Last, weil er mit gestrecktem "hohen" Bein gespielt und "voll durchgezogen" habe; der Beklagte hielt dem Kläger einen "zu tiefen Kopf" vor, was sich als unsportliches Verhalten darstelle.

Im Grenzbereich der gebotenen Härte

Das Landgericht (LG) Trier hatte die Klage abgewiesen. Zwar läge ein Verstoß gegen Regel 12 des DFB vor, weil der Beklagte seinen Fuß "nach oben gezogen" und den Kläger dadurch im Gesicht verletzt hatte. Allerdings vermochte das Gericht nach der Vernehmung von Zeugen nicht festzustellen, dass eine rücksichtslose oder brutale Spielweise des Beklagten zu den Verletzungen beim Kläger geführt hatte.

Der 3. Zivilsenat des OLG Koblenz hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Beim Fußballspiel käme es nämlich darauf an, im Kampf um den Ball schneller als der Gegner zu sein. Die Hektik, Schnelligkeit und Eigenart des Spiels zwängen Spieler oft, im Bruchteil einer Sekunde Chancen abzuwägen, Risiken einzugehen und Entscheidungen zu treffen. Dabei sei die körperliche Einwirkung auf den Gegner im Kampf um den Ball unvermeidlich. Käme es dabei zu Verletzungen des Gegners, sei ein Schuldvorwurf nicht berechtigt, solange die durch den Spielzweck gebotene Härte im Kampf um den Ball die Grenze zur Unfairness nicht überschreite. Das gilt nach Auffassung des Gerichts auch dann, wenn der Schädiger zwar gegen eine dem Schutz seines Gegenspielers dienende Regel verstoßen habe, dies aber aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen, Übermüdung oder aus ähnlichen Gründen geschehen sei.

Der Kläger habe nicht beweisen können, dass der Beklagte die schweren Verletzungen des Klägers zumindest billigend in Kauf genommen und damit die Grenze zur Unfairness überschritten hatte. Vielmehr sei die Behauptung des Beklagten, wonach er versucht hatte, den Ball zu erreichen, nicht zu widerlegen gewesen Möglich sei insbesondere erschienen, dass der Kläger bei dem Versuch, den Ball zu erreichen, aufgrund überlegener Schnelligkeit und größeren Geschicks den Bruchteil einer Sekunde schneller am Ball war als der Beklagte, mit der Folge, dass dieser nicht den Ball, sondern den Kläger unglücklich am Kopf getroffen hatte.

ahe/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Koblenz zu Verletzungen nach Regelverstoß: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17706 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Fußball
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Koblenz
Fred Babbel in Arbeitskleidung an Bord eines Bootes während der "Rettungsaktion" für Buckelwal Timmy. 06.10.2026
Schadensersatz

Unternehmer verklagt Geldgeberin:

Mil­lio­nen­st­reit nach ums­trit­tenem Abtrans­port von Wal "Timmy"

Der im Frühjahr gestrandete Buckelwal wurde trotz Warnungen von Fachleuten von der Ostsee in die Nordsee gebracht und starb kurz darauf. Nun wird vor dem LG Schwerin darum gestritten, wer für den millionenteuren Transport zahlen muss.

Artikel lesen
Ausrüstung der Feuerwehr an einem Kleiderhaken 05.10.2026
Datenschutz

VG Berlin zur Corona-Zeit:

Feu­er­wehr durfte Impf­status ans Gesund­heit­samt wei­ter­geben

Die Berliner Feuerwehr durfte Beschäftigte ohne Impfnachweis an das Gesundheitsamt melden, hat das örtliche Verwaltungsgericht entschieden. Ein Formular mit weiterführenden Angaben ging datenschutzrechtlich aber zu weit.

Artikel lesen
Erzgebirge Aue Fanblock 23.09.2026
Fußball

BGH bestätigt Verurteilungen:

Fuß­ball-Ultras der "Starken Jugend" sind eine kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gung

Gegnerische Fans aus dem "Revier" vertreiben, Schals und Trikots gewaltsam erbeuten und im Stadion als "Trophäen" präsentieren und verbrennen: Die Ultra-Gruppierung "Starke Jugend" ist eine kriminelle Vereinigung. Das hat der BGH bestätigt.

Artikel lesen
Ein gelber Abschleppwagen transportiert ein grünes Auto an einer städtischen Kreuzung 21.09.2026
Auto

AG München sieht Mitverschulden der Fahrerin:

Stadt lässt Auto absch­leppen, weil der Pan­nen­di­enst nicht kam

Wer sein Auto tagelang auf dem Gehweg stehen lässt, weil der Pannendienst nicht kommt, muss damit rechnen, irgendwann abgeschleppt zu werden. Das Geld dafür kann man nicht vollständig vom säumigen Helfer zurückverlangen, so das AG München.

Artikel lesen
Handy-Display mit verschiedenen Apps, darunter Facebook und Instagram 17.09.2026
Social Media

Finanzfluss gewinnt gegen Social Media-Plattform:

Meta haftet für Fake-Wer­bung auf Face­book

Betreiber von Social-Media-Plattformen können für Scam-Ads verantwortlich gemacht werden. Da Meta die Anzeige von Werbung und Inhalten auf seiner Plattform steuert, kann sich der Konzern nicht auf fehlende Kenntnis berufen.

Artikel lesen
Ein dicker Mann und ein dünner Mann stehen sich gegenüber 14.09.2026
Körperverletzung

AG München zur Oktoberfestschlägerei:

Dicker Mann, der sich auf kleinen Mann setzt, muss Sch­mer­zens­geld zahlen

Um einen Angreifer im Bierzelt zu fixieren, setzte sich der Angegriffene einfach auf ihn. Das war aber erstens nicht nötig und zweitens ein so intensiver Eingriff, dass Schmerzensgeld fällig wird, hat das Amtsgericht München nun entschieden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) | Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Frank­furt am Main

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Redeker Sellner Dahs
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in (m/w/d) im All­ge­mei­nen Zi­vil­recht, Recht...

Redeker Sellner Dahs, Ber­lin

Logo von HUK-COBURG
Voll­ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist Rechts­schutz-Scha­den­re­gu­lie­rung...

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von WTW & Kollegen
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

WTW & Kollegen, Mün­chen

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Effiziente Gerichtsvollziehervollstreckung: Praxisnah am Formular erklärt

07.10.2026

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua

08.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Fristen – Erkennen, organisieren und wahren

02.11.2026

Spezialist/in Zwangsvollstreckung (zertifiziert)

04.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH