Die Stadtwerke Neuwied GmbH durfte ihrem ehemaligen Geschäftsführer fristlos kündigen. Auch im Hauptsacheverfahren vor dem OLG Koblenz scheiterte er mit der Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, wie aus einem Urteil von Donnerstag hervorgeht.
Der ehemalige Geschäftsführer hat nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zu Recht seine Arbeit verloren, weil er seiner Freundin eine städtische Küche zum Kochen zur Verfügung gestellt hatte (Urt. v. 11.07.2013, Az. 6 U 1359/12). Die Gänsekeulen, die die Frau in der Küche eines städtischen Schwimmbads zubereitet hatte, verkaufte sie anschließend in ihrem Lokal. Dies verstieß gegen den in den Dienstanweisungen niedergelegten und dem Kläger bekannten Grundsatz, wonach "die private Nutzung der dienstlichen Einrichtungen verboten" ist.
Die Gänsekeulen-Affäre war nicht die einzige, die sich der Manager leistete: Er soll außerdem den Nachhilfelehrer einer Freundin der Tochter seiner Lebensgefährtin auf Kosten der Stadtwerke bezahlt haben. Diese hatten dem Mann deshalb Ende 2010 sowie Anfang 2011 gleich zweimal fristlos gekündigt - wogegen der Ex-Chef erfolglos klagte.
Der Senat wies ausdrücklich darauf hin, dass die Pflichtwidrigkeit in beiden Fällen ein erhebliches Gewicht habe, da der Kläger eine besondere Nähebeziehung zu den jeweils Begünstigten hatte.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat das OLG keine Revision zugelassen. Der Mann hat aber die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen.
dpa/age/LTO-Redaktion
OLG Koblenz bestätigt Kündigung wegen Gänsekeulen: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9124 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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