Druckversion
Tuesday, 24.05.2022, 14:31 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-koblenz-beschluss-11-uf-451-13-erbe-nachlassverwaltung-minderjaehrig-vermoegensaufstellung-auskunftsanspruch/
Fenster schließen
Artikel drucken
10282

OLG Koblenz zur Nachlassverwaltung: Erbendes Kind hat Anspruch auf Vermögensaufstellung

06.12.2013

Beerbt ein minderjähriges Kind einen Elternteil und verwaltet der andere Elternteil dieses Erbe bis zu dessen Volljährigkeit, so hat das Kind einen Anspruch auf eine genaue Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben. Dies entschied das OLG Koblenz in einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss.

Anzeige

Minderjährige Erben haben umfassende gesetzliche Auskunftsansprüche gegenüber dem Verwalter ihres Erbes. Dazu zählt neben einem Verzeichnis über die Gegenstände und Vermögenswerte des Nachlasses auch eine übersichtliche und aus sich heraus verständliche Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben die im Zusammenhang mit dem Nachlass getätigt worden sind. Mit dieser Begründung bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz im Fall einer mittlerweile 41-jährigen Frau die Entscheidung des in erster Instanz mit der Sache befassten Amtsgerichts Sinzig (Beschl. v. 26.11.2013, Az. 11 UF 451/13).

Die Klägerin hatte als Minderjährige ihre Mutter beerbt. Der Vater war daraufhin als Verwalter für ihren Erbteil eingesetzt worden. Hiervon erfuhr die Frau jedoch erst weit nach ihrer Volljährigkeit. Der Mann hatte – noch vor der Volljährigkeit seiner Tochter – immer wieder Nachlassgegenstände veräußert. Dem Verlangen seiner Tochter auf Rechnungslegung trat er mit dem Argument entgegen, der Nachlass der Verstorbenen sei überschuldet gewesen, so dass keine Zahlungsansprüche seiner Tochter mehr bestehen könnten. Zudem seien etwaige Auskunftsansprüche zwischenzeitlich verwirkt, da die Frau über 20 Jahre bis zur Geltendmachung gewartet habe.

Beiden Argumenten folgte der 3. Familiensenat des OLG nicht. Ein Auskunftsanspruch entfalle nur dann, wenn von vornherein feststehe, dass Ansprüche auf Herausgabe des Kindesvermögens nicht mehr bestehen, wovon vorliegend aber nicht ausgegangen werden könne. Die Ansprüche seien auch weder verjährt noch wegen Zeitablaufs nach Volljährigkeit verwirkt, da die Frau erst vor Kurzem vom Inhalt des Testaments ihrer Mutter Kenntnis erlangt habe.

mbr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Koblenz zur Nachlassverwaltung: Erbendes Kind hat Anspruch auf Vermögensaufstellung . In: Legal Tribune Online, 06.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10282/ (abgerufen am: 25.05.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • AG Ansbach - Ein­zelimpf­stoff gegen Masern reicht für Kin­der­garten
  • LSG Berlin zu Hartz-IV-Leistungen - Zehn Euro für ein Schul­pro­jekt zahlt nicht das Job­center
  • Landtag NRW - "Bun­des­weit stärkstes Kin­der­schutz­ge­setz" ver­ab­schiedet
  • Beschlüsse des Bundeskabinetts - Wei­terhin Corona-Maß­nahmen am Arbeits­platz
  • Digitaler Nachlass - Was pas­siert nach meinem Tod mit meinen Daten?
  • Rechtsgebiete
    • Erbrecht
  • Themen
    • Erben
    • Kinder
    • Nachlassverwaltung
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Koblenz
TopJOBS
Fach­re­fe­rats­lei­ter*in (w/m/d)

Hagen Law School in der iuria GmbH , Ha­gen

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Per­so­nal­we­sen

Bundeswehr , Köln

Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te im Soft­wa­re Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Wis­sen­schaft­li­che:n Mit­ar­bei­ter:in For­schung und Wis­sens­ma­na­ge­ment (m/w/d)...

Stiftung Forum Recht , Karls­ru­he

Rechts­an­walt / Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men / In­ter­na­tio­na­les...

Flick Gocke Schaumburg , Bonn und 1 wei­te­re

Ukrai­ne Ju­nior La­wy­er Pro­gram

Jones Day , Düs­sel­dorf und 2 wei­te­re

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Ent­schä­d­i­gungs­recht

Bundeswehr , Düs­sel­dorf

Rechts­fach­wirt im Soft­wa­re Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Ver­trags­be­ar­bei­tung

Bundeswehr , Ko­b­lenz

Pro­zess­an­walt (m/w/d)

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei , Ber­lin

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fortbildung Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Selbststudium/ online

25.05.2022

VersicherungswirtschaftCLUB – Das Talkformat

25.05.2022

Webinar-Reihe: Erfolgreich Prozessieren vor dem FG und dem BFH (Teil 3/3: Eilrechtsschutz und Recht).

25.05.2022

Cum-Ex. Cum-was? Steuerstrafrecht zum Anfassen

01.06.2022, Bonn

Einbeziehung von Cloudregelungen in EVB-IT Verträge

30.05.2022

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH