OLG Koblenz zu Namensstreit: Rock-am Ring-Veranstalter legt Berufung ein

19.08.2014

Der Streit um die Namensrechte am Rock am Ring-Festival geht in eine neue Runde, nachdem Konzertveranstalter Marek Lieberberg Berufung gegen ein Urteil des LG Koblenz eingelegt hat.Das teilte das OLG am Dienstag mit.

Kein Ende in Sicht im Streit um die Namensrechte des Musikfestivals Rock am Ring. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am Dienstag mitteilte, hat Veranstalter Lieberberg Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Koblenz vom 30. Juni 2014 (Az. 2 HK O 32/14) eingelegt. Lieberberg wehrt sich damit gegen die rheinland-pfälzische Entscheidung, derzufolge er künftig kein Festival mehr unter dem Titel "Rock am Ring" veranstalten oder bewerben darf ohne die Zustimmung seiner bisherigen Geschäftspartnerin, der Nürburgring GmbH.

Die Richter des Landgerichts betonten Ende Juni, die Rechte an dem Werktitel für das Event gehörten nicht Lieberberg allein, sondern beiden Seiten. Weil Lieberberg und Capricorn, der neue Ring-Besitzer, sich nicht bezüglich einer weiteren Zusammenarbeit einig wurden, entbrannte der nun offene Streit.

Dieses Jahr fand das Rock-am-Ring-Festival zum letzten Mal an seinem ursprünglichen Ort in der Eifel statt, bis es dann künftig voraussichtlich nach Mönchengladbach umziehen soll. Die Eifel wird ab 2015 unter der Regie der Deutschen Entertainment AG (DEAG) die Bühne frei machen für ein neues Festival mit dem vorläufigen Titel "Grüne Hölle". Über die Berufung verhandelt das OLG Koblenz am 26. August.

dpa/avp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Koblenz zu Namensstreit: Rock-am Ring-Veranstalter legt Berufung ein . In: Legal Tribune Online, 19.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12939/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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