Patienten müssen nachfragen, wenn sie die medizinische Aufklärung ihres Arztes nicht verstanden haben. Anderenfalls kann der Mediziner nicht ohne weiteres haftbar gemacht werden. Das entschied das OLG Koblenz in einem am Montag bekanntgewordenen Beschluss.
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wies mit seiner Entscheidung die Schadenersatzklage einer Patientin ab (Beschl. v. 01.08.2011, Az. 5 U 713/11). Nach Ansicht der Klägerin war ihr Einverständnis in eine Operation nicht wirksam, da sie die Aufklärung nicht verstanden habe.
Das OLG ließ dieses Argument jedoch nicht gelten: Selbst wenn diese Behauptung zuträfe, hätte die Patientin nachfragen müssen, meinten die Richter. Ist dies nicht der Fall, müsse der Arzt das Aufklärungsgespräch weder intensivieren noch wiederholen. Vielmehr müssten Anhaltspunkte dafür vorgelegen haben, dass der Patient mit der Aufklärung überfordert war.
dpa/age/LTO-Redaktion
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OLG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4857 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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