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OLG Koblenz zu Agententätigkeit für China: Ex-US-Militär wegen Spio­nage ver­ur­teilt

11.02.2026

Arm eines US-Militärs in Uniform mit aufgestickter US-Flagge

Der Angeklagte soll aus Unzufriedenheit mit Missständen beim US-Militär gehandelt haben. Foto: Adobe Stock / roibu

Ein Ex-Militär aus den USA war unzufrieden mit seinem Arbeitgeber und griff zu drastischen Mitteln: Er bot China geheime Daten an. Das OLG Koblenz hat den Mann wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

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Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einen US-Amerikaner wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für China zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt (Urt. v. 11.02.2026, Az. 2 St 3 BJs 390/24). 

Nach Überzeugung des Gerichts wollte der 39-Jährige sensible Informationen des US-Militärs an staatliche chinesische Stellen weitergeben. Er sei aber festgenommen worden, bevor er sein Vorhaben verwirklichen konnte. Deshalb nahm das OLG ein strafbares Sich-Bereit-Erklären zu einer geheimdienstlichen Tätigkeit für eine fremde Macht gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) an. Der Strafrahmen reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.

Der amerikanische Staatsangehörige hatte dem Gericht zufolge zunächst bis 2018 für die US-Marine gearbeitet, ab 2020 für einen zivilen Vertragspartner auf einem US-Militärstützpunkt in Deutschland in Wiesbaden und Mainz, weshalb der Fall auch beim Koblenzer Gericht landete. Im Sommer 2024 soll er mehrfach staatliche chinesische Stellen kontaktiert und ihnen sensible Informationen des US-Militärs angeboten haben. Nach seiner Festnahme hatte der Generalbundesanwalt im August 2025 Anklage vor dem Staatsschutzsenat erhoben.

Zwar war nicht die Bundesrepublik Deutschland Ziel des Angriffs, sondern der Arbeitgeber des Mannes, die USA. § 99 StGB ist jedoch über § 1 Abs. 1 Nr. 4 NATO-Truppen-Schutzgesetz (NTSG) auch auf ausländische NATO-Staaten zu deren Schutz anwendbar.

Richter: "Dilettantisches Vorgehen"

Die Motivation für die Tat kam nach Auffassung des Gerichts aus einem Zerwürfnis mit seinem Arbeitgeber. Der Verurteilte habe nach eigenen Angaben Missstände beim US-Militär festgestellt, darunter mutmaßlichen Abrechnungsbetrug. Diese Vorwürfe habe er sowohl direkt bei seinem Arbeitgeber als auch bei US-Behörden angesprochen. Daraufhin sei kaum Besserung eingetreten – im Gegenteil: 2023 wurde er gekündigt. 

Sozialer Abrutsch, Frust und ein wachsendes Gefühl von Ungerechtigkeit folgten, so das Gericht. Demnach fühlte sich der Mann nicht gehört und besonders von seinem Heimatland im Stich gelassen. Er beschloss, einen Schritt weiterzugehen, und bot chinesischen Behörden Informationen an.

Wie der Richter ausführte, zeigten die chinesischen Stellen kein besonderes Interesse daran. Im Prozess stellte sich demnach heraus, dass die Daten über Informationstechnologie-Systeme, die er zunächst anbot, keiner besonderen Geheimhaltung unterlagen.

Ein "James Bond", wie man sich im Allgemeinen einen klassischen Geheimagenten vorstellt, sei der 39-Jährige nicht, so der Richter. Das Vorgehen des Angeklagten bezeichnete er als "dilettantisch" und seine Pläne als "unausgegoren".

Im Prozess legte der 39-Jährige ein umfassendes Geständnis ab, wie der Richter zu seinen Gunsten anmerkte, antwortete stets auf Rückfragen und äußerte Bedauern. Dennoch sei er zuvor planvoll und hartnäckig vorgegangen und als Geheimnisträger gewillt, sich in die Hände einer fremden Macht zu geben.

Kommt der Mann auch in den USA vor Gericht?

Aus den USA habe es bislang keine Andeutungen gegeben, dass der Fall auch dort vor Gericht kommen solle, sagte Verteidigerin Sabrina Gies-Meier. Das sei jedoch "noch nicht vom Tisch". Es sei durchaus möglich, dass der 39-Jährige auch in den USA zu Verantwortung gezogen wird. "Da käme dann auch Spionage oder Hochverrat sogar in Betracht und da sind dann halt wirklich höhere Strafrahmen sogar bis hin zur Todesstrafe möglich."

Teilweise wurde am letzten Prozesstag, wie auch an den 15 Verhandlungstagen zuvor, die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das habe der Senat so entschieden, da Sicherheitsinteressen für die Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein könnten, erklärte ein Sprecher des OLG.

Der Angeklagte hat laut Pressemitteilung auf Rechtsmittel verzichtet. Die Vertreter des Generalbundesanwalts hätten allerdings Rechtsmittel in Aussicht gestellt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Erst im September des vergangenen Jahres war ein Ex-Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah wegen Agententätigkeit für China in einem besonders schweren Fall (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB) zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

dpa/ep/LTO-Redaktion

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OLG Koblenz zu Agententätigkeit für China: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59298 (abgerufen am: 10.04.2026 )

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