Eine Versicherung ist nicht verpflichtet, nach einem Unfall horrende Kosten für einen Ersatzwagen zu übernehmen. Das OLG Karlsruhe entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass "unangemessen ausgedehnte Mietwagenkosten" nicht einfach voll auf den Schädiger abgewälzt werden können. Die Richter wiesen damit eine Schadensersatzforderung von über 100.000 Euro zurück, die ein Rettungsdienstunternehmen gestellt hatte.
Bei einem Verkehrsunfall war einer der Einsatzwagen eines Rettungsdienstunternehmens so stark beschädigt worden, dass das Fahrzeug zunächst nicht benutzt werden konnte. Das Unternehmen, dessen Fahrer an dem Unfall nicht schuld gewesen war, mietete daraufhin über vier Monate hinweg einen Ersatzwagen - Kostenpunkt: fast 104.000 Euro.
Eindeutig zu viel, entschied nun der Freiburger Außensenat des Karlsruher Oberlandesgerichts (OLG): Der entstandene Aufwand sprenge "jeden Maßstab einer wirtschaftlich vernünftigen Schadensbehebung" (Urt. v. 10.02.2014, Az. 13 U 213/11). Das Unternehmen hätte das Auto reparieren lassen müssen. Mehr als rund 20.000 Euro für 22 Tage Mietwagen seien der Unfallversicherung nicht zuzumuten.
Das Rettungsunternehmen, das in der Vorinstanz noch recht bekommen hatte, bleibt nun auf den restlichen Kosten sitzen. Eine Revision ließ das OLG nicht zu.
dpa/age/LTO-Redaktion
OLG Karlsruhe zur Schadensbehebung: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11041 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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