Druckversion
Freitag, 13.03.2026, 00:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-karlsruhe-24U1921-herr-frau-anrede-diskriminierung-aber-keine-entschaedigung
Fenster schließen
Artikel drucken
47328

OLG Karlsruhe zum Adressformular in Online-Shops: Nur "Herr" und "Frau" als Anrede ist dis­kri­mi­nie­rend

26.01.2022

Eine Person kauft online ein (Symbolbild)

Diskriminierung durch Auswahl von nur zwei Geschlechtern im Adressformular - so sieht es das OLG Karlsruhe (c) Riso - stock.adobe.com

Möchte jemand etwas im Internet bestellen und kann bei der Kontaktangabe nur zwischen "Frau" und "Mann" als Anrede wählen, ist das Diskriminierung, findet das OLG Karlsruhe. Entschädigung gibt's dafür aber nicht.

Anzeige

Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim Online-Shopping nur zwischen den Anreden "Frau" oder "Herr" auswählen kann, wird unter Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) benachteiligt und in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt (Urt. v. 14.12.2021, Az. 24 U 19/21). Ein Anspruch auf Entschädigung besteht in solchen Fällen jedoch nicht, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) entschieden.

Eine Person, bei der in den Personenstandsdaten beim Standesamt "keine Angabe" unter der Rubrik "Geschlecht" eingetragen ist, hatte ein Bekleidungsunternehmen verklagt. Grund dafür war, dass sie beim Online-Shopping sowohl für die Registrierung als auch den Kauf zwischen den Anreden "Frau" oder "Herr" auswählen musste. Eine dritte Auswahl gab es zum damaligen Zeitpunkt nicht.

Die Person machte vor Gericht eine Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro sowie einen Unterlassungsanspruch geltend. Damit hatte sie aber weder außergerichtlich noch vor dem Landgericht (LG) Heidelberg Erfolg.

Nicht jede Diskriminierung wird entschädigt

Das OLG ist nun in großen Teilen der Auffassung der Vorinstanz gefolgt. Wie schon das LG findet auch das OLG, dass zwar eine unmittelbare Benachteiligung des Geschlechts vorliegt, denn die klagende Person konnte – anders als eine Person mit männlichem oder weiblichem Geschlecht – den Kaufvorgang nicht abschließen, ohne faslche Angaben über ihr Geschlecht zu machen. Hierdurch werde auch das Allgemeines Persönlichkeitsrecht in Ausprägung des Schutzes der geschlechtlichen Identität verletzt. Trotz der Verletzung dieser Rechte könne die betroffene Person aber keine Ansprüche auf Unterlassung oder eine Entschädigung in Geld  geltend gemacht machen.

Ein Anspruch auf Unterlassung bestehe wegen fehlender Wiederholungsgefahr nicht. Denn zwischenzeitlich habe das beklagte Unternehmen im Anredefeld neben den Bezeichnungen "Frau" und "Herr" die Auswahlmöglichkeit "Divers/keine Anrede" aufgenommen. Sie habe damit eine geschlechtsneutrale Anrede für die Zukunft sichergestellt.

Und auch ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung in Geld steht der klagenden Person nach Auffassung des OLG nicht zu. Denn nicht jede Berührung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts löse einen Anspruch auf Geldentschädigung aus. Es sei vielmehr erforderlich, dass die Verletzung eine gewisse Intensität erreiche. Das könne jedoch in diesem Fall nicht angenommen werden. Die Benachteiligung beziehe sich nur auf den privaten Bereich und nicht auf die Öffentlichkeit. Deshalb wiege sie weniger schwer, so das OLG. Außerdem sei das Verschulden des Unternehmens als gering einzustufen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

cp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Karlsruhe zum Adressformular in Online-Shops: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47328 (abgerufen am: 16.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • AGG
    • Diskriminierung
    • Online-Shop
    • Shopping
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Karlsruhe
Logo der Caritas 13.03.2026
Kirche

EuGH entscheidet zu Grundsatzfrage:

Darf die Kirche wegen Aus­tritts kün­digen?

Die Caritas kündigte einer Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung nach deren Kirchenaustritt. Auf die Vorlage des BAG wird am Dienstag der EuGH in der Sache entscheiden. Es geht um Kernfragen des kirchlichen Arbeitsrechts.

Artikel lesen
Die Richterbank im Saal des LAG. 12.03.2026
AGG

LAG Rheinland-Pfalz ist anderer Meinung als ArbG:

10.000 Euro für Anwalt aus Mün­chen in AGG-Ver­fahren

Ein Arbeitsrechtler aus München hat ein AGG-Verfahren in der Berufungsinstanz gewonnen. Das LAG in Mainz erkannte eine Diskriminierung und sah nicht genug Anhaltspunkte für Rechtsmissbrauch. Auch eine DSGVO-Entschädigung bekommt er.

Artikel lesen
Mehrere E-Zigaretten in Einzelteile zerlegt 11.03.2026
Jugendschutz

BGH zum Versandhandel mit E-Zigaretten:

Auch leere Ersatz­tanks dürfen nicht an Min­der­jäh­rige ver­kauft werden

Dass E-Zigaretten nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen, ist rechtlich eindeutig geregelt. Jetzt hat der BGH klargestellt: Auch für leere Ersatztanks, die ein Versandhändler verkauft, braucht es einen Alters-Check.

Artikel lesen
Eine weibliche Führungskraft am Tisch mit Mitarbeitenden 07.03.2026
Diskriminierung

Zum Weltfrauentag: Automatisierte Diskriminierung von Frauen:

Wenn die KI nur "And­reas" und "Michael" kennt

KI wird mit historischen Daten trainiert und reproduziert so Diskriminierungen – Chefs sind dann meistens männlich und Frauen verdienen schlechter. Besonders in Bewerbungsprozessen und bei Kreditwürdigkeitsprüfungen ist das ein Problem.

Artikel lesen
Eine junge Frau im Portrait, schwarzer Hintergrund 25.02.2026
Jurastudium

Umfrage zur Gleichberechtigung im Rechtsbereich:

Jede dritte Jura­stu­dentin erlebt Sexismus an der Uni

Es studieren mehr Frauen als Männer Jura, aber gleichberechtigt fühlen sich die meisten Frauen nicht. Rund 37 Prozent erlebten zudem Sexismus im universitären Umfeld. Einige Männer aber auch, wie eine aktuelle Umfrage von Jurafuchs zeigt.

Artikel lesen
Schild mit dem Schleswig-Holsteinischen Wappen und der Aufschrift "NOTAR" an der weißen Außenwand einer Anwaltskanzlei mit Notariat. 14.02.2026
Notare

BMJV legt Gesetzentwurf vor und setzt BVerfG-Urteil um:

"Anwalts­no­ta­riat wird fit für die Zukunft"

Die Bundesregierung nimmt ein Urteil des BVerfG zur Altersgrenze von Anwaltsnotaren zum Anlass, um den Beruf insgesamt attraktiver auszugestalten. Erreicht werden soll damit eine flächendeckende notarielle Versorgung im Land.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Leip­zig

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Voll­ju­rist (w/m/d) für wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Cy­ber und Da­ten­ri­si­ken

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

16.03.2026

Heiraten oder nicht – welche Unterschiede bestehen (vor allem im Unterhaltsrecht!)

16.03.2026

Untervermietung quo vadis nach dem 28.01.2026? - Die weitreichenden Folgen von BGH, VIII ZR 228/23

16.03.2026

Fit für die Anwaltskanzlei – Ihr Einstieg in eine spannende Berufswelt!

16.03.2026

Wohnungseigentum und Erbbaurecht (zweitägig, 16.03.–17.03.2026)

16.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH