Eine Audi-Kundin, die die ihr Fahrzeug nach Bekanntwerden des "Abgasskandals" gekauft hat und mit einem Softwareupdate fährt, erhält keinen Schadensersatz. Eine sittenwidrige Schädigung komme nicht in Betracht, so das OLG Karlsruhe.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Schadensersatzklage einer Autokäuferin abgewiesen, die ihren – mit dem vom Kraftfahrbundesamt (KBA) freigegebenen Software-Update versehenen – Audi A5 2.0 TDI erst nach Bekanntwerden des sog. Abgasskandals erworben hat (Urt. v. 30.10.2020, Az. 17 U 296/19). Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Baden-Baden, nach der in dieser Konstellation kein Schadensersatzanspruch besteht.
Die Frau hatte den Audi im Februar 2018 gebraucht gekauft. Das Softwareupdate war zu diesem Zeitpunkt bereits aufgespielt. Später verlangte die von der Volkswagen AG unter anderem die Rückzahlung des Kaufpreises und der Finanzierungskosten Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Vor Gericht behauptete sie, dass die Verkäuferin ihr beim Kauf versichert habe, dass das Fahrzeug nicht von der "Schummelsoftware" betroffen sei. Im Übrigen führe das Update in vielen Fällen zu Schäden und enthalte wiederum illegale Abschalteinrichtungen, zum Beispiel ein sogenanntes Thermofenster. Das KBA habe die Freigabe gesetzeswidrig erteilt, so die Autokäuferin.
Das OLG sah das anders und wies ihre Klage ab. Das Gericht rekurrierte auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung bei einem Fahrzeugerwerb ab Herbst 2015 nicht mehr in Betracht komme. Eine Haftung aus anderen Gründen schloss das OLG ebenfalls aus. Bezüglich des Thermofensters fehle es jedenfalls an dem erforderlichen sittenwidrigen vorsätzlichen Verhalten von VW. "Denn zum einen wurde dieses 'Thermofenster' unstreitig gegenüber dem KBA offengelegt, von diesem geprüft und zugelassen, und zum anderen wird es jedenfalls in Teilen der Fachkreise zum Bauteilschutz für zulässig gehalten", so das Gericht in einer Mitteilung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
acr/LTO-Redaktion
OLG Karlsruhe zum Abgasskandal: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43269 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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