Druckversion
Donnerstag, 16.07.2026, 00:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-hamm-urteil-i-6-u-5712-kitesurfen-schadensersatz-unfall-querschnittsgelaehmt
Fenster schließen
Artikel drucken
7923

OLG Hamm zum Kitesurfen: Kein Schadensersatz für Querschnittsgelähmten

08.01.2013

Einem nach einem Unfall beim Kitesurfen querschnittsgelähmten jungen Mann steht kein Schadensersatzanspruch gegen die Bekannten zu, die ihm die Kite-Ausrüstung überlassen und Starthilfe geleistet hatten. Das hat das OLG Hamm in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil entschieden.

Anzeige

Der seinerzeit 15-Jährige und im Kitesurfen Unkundige hatte im April 2008 auf dem Strand von Kijduin (Niederlande) die geliehene Kite-Ausrüstung einer 26-jährigen Bekannten angelegt und unternahm mit Hilfe eines weiteren Freunds einen Startversuch. Sein mit ihm angereister und im Kitesurfen erfahrener Begleiter befand sich zu dieser Zeit auf dem Meer. Bei dem Startversuch wurde der junge Mann mit dem Kite von einer Windboe erfasst und prallte gegen eine mindestens 50 Meter entfernt liegende Strandbude. Dabei erlitt er so schwere Verletzungen, dass er seither vom Kopf abwärts querschnittsgelähmt ist.

Sein gegen die beiden Bekannten gerichtetes Schadensersatzbegehren blieb vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm ohne Erfolg. Zwar hätten diese den zur Verletzung des Klägers führenden Geschehensablauf in Gang gesetzt. Ein pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten ihrerseits sei aber nicht feststellbar. Dass sie sich über die Anweisung des weiteren Begleiters, der die Verantwortung für den Minderjährigen gehabt habe, hinweggesetzt hätten, sei nicht bewiesen, so das Urteil des 6. Zivilsenats vom 10. Dezember 2012 (Az. I-6 U 57/12). Ein Fehler des 28-Jährigen durch eine falsche Haltung des Kites beim Startversuch stehe ebenfalls nicht fest.

Den Beklagten sei auch nicht die Wahl eines ungeeigneten Startplatzes vorzuwerfen oder anzulasten, dass sie den Kläger bei zu starkem Wind hätten starten lassen. Da sie selbst Anfänger im Kitesurfen gewesen seien, hätten sie die Windstärke von fünf bis sechs nicht als zu stark einschätzen müssen, zumal der weitere Begleiter den Wind am Morgen des Unfalltages als gut bezeichnet habe. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen bestätigt.

  plö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Hamm zum Kitesurfen: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7923 (abgerufen am: 16.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Hamm
Blick vom Flur der JVA Stadelheim in den Innenhof 13.07.2026
Strafvollzug

Reform der Strafverfolgungsentschädigung:

Mehr Geld für zu Unrecht Inhaf­tierte

Bundesjustizministerin Hubig greift einen Vorschlag ihres Vorgängers auf und will die Haftentschädigung erhöhen. Anders als bei Buschmann soll es jedoch keine kostenfreie anwaltliche Erstberatung geben – und weniger für länger Inhaftierte.
 

Artikel lesen
Schweine in Boxen aus Stahlgitter im Rotationsystem 10.07.2026
Tierschutz

Heimliche Schlachthof-Videos gehen viral:

Rechts­brüche, von denen wir lieber (nichts) wissen wollen

Ein Gericht verbietet Tierschutzaktivisten, Videos aus einem Schlachthof zu verbreiten. Dritte dürfen sie aber über Social Media streuen – und sogar die Aktivisten dürfen diese Posts teilen. Absurde Rechtslage oder nur gerecht im Dilemma?

Artikel lesen
Mann am Laptop abonniert Newsletter 03.07.2026
Rechtsmissbrauch

AG Arnsberg urteilt im Fall Brillen Rottler:

DSGVO-Hopper bekommt keinen Scha­dens­er­satz

Newsletter abonnieren und dann Datenauskunft und Schadensersatz fordern? Nicht mit dem AG Arnsberg. Das hat im Fall von Brillen Rottler die Forderungen eines Mannes aus Wien abgewiesen.

Artikel lesen
Autos fahren um die Kurve auf dem Nürburgring (Symbolbild) 02.07.2026
Straßenverkehr

LG Koblenz zum Verhalten auf der Rennstrecke:

Richt­ge­schwin­dig­keit von 130 gilt auch auf dem Nür­burg­ring

Nach einem Crash bei einer Touristenfahrt auf dem Nürburgring musste das Gericht die Verantwortlichkeiten klären. Es entschied: Ein Haftungsausschluss kommt nur für "Idealfahrer" infrage – und die müssen die Richtgeschwindigkeit einhalten.

Artikel lesen
USM-Haller Showroom 02.07.2026
Urheber

BGH kassiert USM-Haller-Urteil:

Doch "Kunst genug" fürs Urhe­ber­recht?

Das OLG Düsseldorf sah im USM-Haller-System vor allem Technik und Funktion. Der BGH hält das für zu streng: Auch Möbel können als angewandte Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Der Streit geht in die nächste Runde.

Artikel lesen
VW Tiguan 18.06.2026
Schadensersatz

BGH zu überhöhten Mietwagenkosten nach Unfall:

Wer frei­willig einen klei­neren Ersatz­wagen mietet, ist selbst schuld

Mietet der Geschädigte nach einem Unfall einen VW Tiguan als Ersatz für seinen Multivan, muss er trotzdem auf die Wirtschaftlichkeit achten – auch wenn er eigentlich Anspruch auf ein größeres Fahrzeug gehabt hätte. Das stellte der BGH klar.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) mit In­ter­es­se an Re­vi­si­ons­recht und...

Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof, Karls­ru­he

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes Zi­vil­recht / Ver­kehrs­recht /...

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­e­ras­sis­tent / Steu­er­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d) Steu­er­recht / Pri­va­te...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Voll­ju­rist*in als Re­fe­rent*in für Grund­sat­z­fra­gen

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Mün­chen

Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) für DFG-Pro­jekt zu Rechts­fra­gen...

Universität Kassel, Kas­sel

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH