OLG Hamm zum Kitesurfen: Kein Schadensersatz für Querschnittsgelähmten

08.01.2013

Einem nach einem Unfall beim Kitesurfen querschnittsgelähmten jungen Mann steht kein Schadensersatzanspruch gegen die Bekannten zu, die ihm die Kite-Ausrüstung überlassen und Starthilfe geleistet hatten. Das hat das OLG Hamm in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil entschieden.

Der seinerzeit 15-Jährige und im Kitesurfen Unkundige hatte im April 2008 auf dem Strand von Kijduin (Niederlande) die geliehene Kite-Ausrüstung einer 26-jährigen Bekannten angelegt und unternahm mit Hilfe eines weiteren Freunds einen Startversuch. Sein mit ihm angereister und im Kitesurfen erfahrener Begleiter befand sich zu dieser Zeit auf dem Meer. Bei dem Startversuch wurde der junge Mann mit dem Kite von einer Windboe erfasst und prallte gegen eine mindestens 50 Meter entfernt liegende Strandbude. Dabei erlitt er so schwere Verletzungen, dass er seither vom Kopf abwärts querschnittsgelähmt ist.

Sein gegen die beiden Bekannten gerichtetes Schadensersatzbegehren blieb vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm ohne Erfolg. Zwar hätten diese den zur Verletzung des Klägers führenden Geschehensablauf in Gang gesetzt. Ein pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten ihrerseits sei aber nicht feststellbar. Dass sie sich über die Anweisung des weiteren Begleiters, der die Verantwortung für den Minderjährigen gehabt habe, hinweggesetzt hätten, sei nicht bewiesen, so das Urteil des 6. Zivilsenats vom 10. Dezember 2012 (Az. I-6 U 57/12). Ein Fehler des 28-Jährigen durch eine falsche Haltung des Kites beim Startversuch stehe ebenfalls nicht fest.

Den Beklagten sei auch nicht die Wahl eines ungeeigneten Startplatzes vorzuwerfen oder anzulasten, dass sie den Kläger bei zu starkem Wind hätten starten lassen. Da sie selbst Anfänger im Kitesurfen gewesen seien, hätten sie die Windstärke von fünf bis sechs nicht als zu stark einschätzen müssen, zumal der weitere Begleiter den Wind am Morgen des Unfalltages als gut bezeichnet habe. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen bestätigt.

  plö/LTO-Redaktion

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OLG Hamm zum Kitesurfen: Kein Schadensersatz für Querschnittsgelähmten . In: Legal Tribune Online, 08.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7923/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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