Wenn ein Neuwagen deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als versprochen, darf der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat das OLG Hamm in einem am Donnerstag veröffentlichten rechtskräftigen Urteil entschieden.
Bereits vor drei Jahren wollte der verärgerte Autokäufer den Kaufvertrag annullieren, weil der Verbrauch seines Neuwagen um mehr als zehn Prozent höher war als in dem Verkaufsprospekt angegeben.
Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm gaben dem Mann nun Recht (Urt. v. 07.02.2013, Az. I-28 U 94/12). Er sei zum Rücktritt berechtigt, weil dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehle, die der Käufer nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten dürfen. Der Käufer müsse zwar wissen, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte von zahlreichen Einflüssen und der individuellen Fahrweise abhingen und nicht mit Prospektangaben gleichzusetzen seien.
Er könne aber erwarten, dass die im Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar seien. Dies sei bei dem ihm verkauften Fahrzeug nicht der Fall. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hat das bestätigt. Der Händler muss den Kaufpreis zurückzahlen, abzüglich eines Betrages für die zwischenzeitliche Nutzung des Autos durch den Kläger.
dpa/age/LTO-Redaktion
OLG Hamm zum Autokauf: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8286 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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