OLG Hamm zur Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber muss Fußböden regelmäßig kontrollieren

28.05.2013

Der Betreiber eines Baumarkts muss die Fußböden insbesondere im Kassenbereich seiner Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren und Verunreinigungen sofort beseitigen. In diesem Sinne hat das OLG Hamm mit einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil die Verkehrssicherungspflichten eines Baumarktbetreibers konkretisiert.

Hintergrund des Verfahrens war die Schadensersatzklage einer 35-jährigen Kundin aus Hamm, die bei einem Einkauf im Baumarkt im Kassenbereich gestürzt war. Sie war auf einer auf dem Boden befindlichen Flüssigkeit ausgerutscht und zog sich dabei eine Knieverletzung zu.

Nach Auffassung des 9. Senats des Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Betreiberin des Baumarktes die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt. Ein Einzelhandelsunternehmen habe in den Grenzen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass die Kunden durch die angebotene Ware und den Zustand der Geschäftsräume, insbesondere auch des Fußbodens, keine Schäden erleiden. Der Umfang der Kontrollpflichten hänge vom Einzelfall ab, unter anderem von der Kundenfrequenz, der Witterung und dem Gefahrenpotential der zum Verkauf angeboten Waren.

In einem Selbstbedienungsbaumarkt seien bei einem durchschnittlich starken Kundenaufkommen Kontrollen im Abstand von 30 Minuten zu fordern, vergleichbar den Obst-und Gemüseläden, wo obergerichtlich bereits entschieden sei, dass dort alle 20 Minuten kontrolliert werden müsse. Zwar habe das Warensortiment mit meist verpackten Produkten nicht das Gefahrenpotential eines Lebensmittelmarktes mit einer Obst- und Gemüseabteilung. Allerdings würden auch unverpackte Pflanzen verkauft, bei denen die Gefahr bestehe, dass sie Blätter verlieren oder aus ihrer bewässerten Erde Wasser austritt. Dem müsse der Baumarktbetreiber durch regelmäßige Kontrollen insbesondere im Kassenbereich Rechnung tragen (Urt. v. 15.03.2013, Az.9 U 187/12).

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zur Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber muss Fußböden regelmäßig kontrollieren . In: Legal Tribune Online, 28.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8813/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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