Druckversion
Sonntag, 6.09.2026, 22:39 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-hamm-urteil-3u13815-schmerzensgeld-veroeffentlichung-intimes-foto-ex-partner-psychische-leiden
Fenster schließen
Artikel drucken
23088

Intimes Foto vom Oralverkehr veröffentlicht: OLG Hamm redu­ziert Sch­mer­zens­geld um 13.000 Euro

01.06.2017

Frau schämt sich (Symbolbild)

© burdun - stock.adobe.com

Weil er ein intimes Foto seiner Ex-Freundin im Internet verbreitet hat, muss ein junger Mann seiner Verflossenen 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, so das OLG Hamm. Die Vorinstanz hatte ihr noch 20.000 Euro zugesprochen.

Anzeige

Veröffentlicht ein Mann ein Foto, das ihn mit einer Frau beim Oralverkehr zeigt, ohne Zustimmung der Frau im Internet und erleidet die Frau deswegen einen gesundheitlichen Schaden, kann ihr ein Schmerzensgeld zustehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat einer betroffenen Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zugesprochen, wie nun bekannt wurde (Urt. v. 20.02.2017, Az. 3 U 138/15).

Das Foto entstand im Jahr 2011. Damals waren die klagende Frau und der beklagte Mann 16 Jahre alt und führten eine Liebesbeziehung. Nachdem diese zwei Jahre später in die Brüche ging, stellte der Mann das Foto auf einer Internet-Plattform online, die auch von Freunden und Bekannten der beiden benutzt wurde. Obwohl er ihrer Aufforderung, das Bild wieder zu entfernen, nachkam, war es bereits zu spät - das Bild hatte sich schon unkontrollierbar verbreitet.

Das OLG entschied nun, dass der Mann seiner Ex-Freundin einen Gesundheitsschaden zugefügt habe, indem er das intime Foto ohne ihre Zustimmung im Internet veröffentlicht hatte. Hierdurch habe sie verschiedene, sich sukzessiv über mehrere Jahre erstreckende, auch schwere psychische Erkrankungen erlitten. Das von der Vorinstanz zugesprochene Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro war dem Senat jedoch zu hoch gegriffen. Insbesondere gegen die Höhe dieser Summe hatte sich der Mann mit seiner Berufung wehren wollen.

OLG: Frau nicht mehr mit Foto konfrontiert, Mann war jung und wohl alkoholisiert

Die Klägerin habe sich wegen des Fotos längere Zeit zurückgezogen, die Öffentlichkeit gescheut und sich zunächst nicht in der Lage gesehen, eine Berufsausbildung zu beginnen, so das Gericht. Hinzu komme, dass die Bildveröffentlichung zu einer massiven Bloßstellung der aufgrund ihres jungen Alters besonders verletzlichen Klägerin gegenüber einer unüberschaubaren Anzahl von Personen, u.a. aus ihrem nahen Umfeld, geführt habe.

Ebenfalls zu berücksichtigen sei jedoch, dass der sein Tun stark bereuende Ex-Freund das Bild - vermutlich stark alkoholisiert - im Zuge einer unreflektierten Spontanhandlung ins Internet hochgeladen habe und wohl auch wegen seines jungen Alters die weitreichenden Folgen seines Handelns nicht überdachte.

Zudem sei aufgrund des mittlerweile erfolgten Schulabschlusses und dem Wohnortwechsel der Betroffenen nicht mehr zu erwarten, dass sie auch künftig weiterhin mit dem Bild konfrontiert werde. Der Senat ging dazu davon aus, dass das Bild im gegenseitigen Einvernehmen entstand. Insgesamt rechtfertigten die Umstände für die Hammer Richter damit ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Intimes Foto vom Oralverkehr veröffentlicht: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23088 (abgerufen am: 06.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Bilder
    • Internet
    • Persönlichkeitsrecht
    • Schmerzensgeld
    • Social Media
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Hamm
Ein Feuerwehrmann steht vor einem brennenden Gebäude mit Löschschlauch. 04.09.2026
Brandstiftung

LG Dessau-Roßlau: Sechs Jahre Haft:

Blau­licht­re­porter wegen Brand­s­tif­tung ver­ur­teilt

Um Fotos und Videos von Feuerwehreinsätzen zu vermarkten, haben zwei freie Fotografen mehrfach Brände gelegt. Das LG Dessau-Roßlau verurteilte sie nun wegen Brandstiftung, der Haupttäter bekam sechs Jahre Freiheitsstrafe. 

Artikel lesen
Logo der Nachrichtenseite Nius und im Hintergrund Nius-Artikel 04.09.2026
Medien

KG rügt identifizierende Berichterstattung:

Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht. 

Artikel lesen
Ein Handy, auf dem die Apps der Meta-Angebote Facebook und Instagram zu sehen sind 27.08.2026
Social Media

Vergleich in den USA:

Meta zahlt 17 Mil­li­arden Dollar im Streit um Social-Media-Sucht

Mehrere US-Bundesstaaten werfen dem Meta-Konzern vor, Kinder nach Instagram und Facebook süchtig gemacht zu haben. Meta weist das zurück – und schon eine Woche nach Prozessbeginn kommt es zu einem milliardenschweren Vergleich.

Artikel lesen
Ein Kind scrollt auf einem Smartphone 22.08.2026
Social Media

Frankreichs Verfassungsrat stoppt Social-Media-Verbot:

Elter­liche Erzie­hung vor pau­schalen Alters­g­renzen

Ein geplantes Social-Media-Verbot in Frankreich für alle unter 15 Jahren ist vor dem Verfassungsrat gescheitert. Warum das nach der deutschen Verfassung kaum anders aussehen würde und was das Unionsrecht verlangt, erläutert Marc Liesching.

Artikel lesen
Eine Hand hält ein Smartphone mit dem Facebook-Logo vor einem unscharfen, blau-orange beleuchteten Hintergrund. 18.08.2026
Facebook

OLG senkt Ordnungsgeld gegen Meta auf 75.000 Euro:

Face­book hat ver­bo­tene Posts nicht vor­sätz­lich langsam gelöscht

Bei Facebook blieben bereits verbotene Posts noch zwei Wochen online, bevor sie endlich gelöscht wurden. Das LG setzte daher 100.000 Euro Ordnungsgeld fest. Das OLG verringerte diesen Betrag: Der Konzern habe nicht vorsätzlich gehandelt.

Artikel lesen
So fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" hinzu 17.08.2026
In eigener Sache

Für mehr juristische Qualität bei Ihrer Internetrecherche:

Jetzt LTO als "bevor­zugte Quelle" bei Google hin­zu­fügen

Spiegel, Zeit, FAZ. Tolle Medien. Doch LTO darf als fundierte Quelle für Recht und Justiz in Ihren Suchergebnissen nicht fehlen. Für juristischen Mehrwert in Ihrer Internetrecherche fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" bei Google hinzu.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Stadt Wilhelmshaven
Stadt­rat/Stadträ­tin (m/w/d)

Stadt Wilhelmshaven, Wil­helms­ha­ven

Logo von Becker Büttner Held
Wirt­schafts- bzw. Di­p­lom­ju­rist (m/w/d)

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von KIRKLAND & ELLIS
Restructuring Workshop 2026 - Kirkland & Ellis

23.10.2026, München

KI-gestütztes Kanzleimarketing–so gewinnen Sie über KI-Suchergebnisse von Google lukrative Mandate

07.09.2026

Logo von Noerr
Wiesn Special 2026

28.09.2026, München

Sozialrecht und Familienrecht: die familienrechtliche Praxis – Bürgergeld besser verstehen

07.09.2026

RVG 2026: Abrechnung in Verkehrssachen – Gebührenpotentiale nutzen!

07.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH