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OLG Hamm zu abgebrochener eBay-Auktion: Verkäufer schuldet auch Abbruchjäger Schadensersatz

06.11.2014

Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadensersatz, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich bei dem Höchstbietenden um einen "Abbruchjäger" handelt, der gerade auf den Abbruch der Auktion spekuliert hatte. Dies entschied das OLG Hamm in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil.

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5.054 Euro Schadensersatz forderte ein nicht zum Zug gekommene Bieter von einem eBay-Verkäufer. Dieser hatte auf der Auktionsplattform einen Gabelstapler mit einem Mindestgebot von einem Euro eingestellt, die Auktion jedoch abgebrochen, als das Höchstgebot bei 301 Euro lag. Den Gabelstapler verkaufte er derweil außerhalb von eBay anderweitig zu einem Preis 5.355 Euro weiter. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sprach nun dem leer ausgegangenen Bieter die Differenz zwischen seinem Höchstgebot und dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös zu und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes Bielefeld.

Der 28. Zivilsenat begründete seine Entscheidung damit, dass der Verkäufer sein Angebot nicht als "unverbindlich" gekennzeichnet hatte. Nach den eBay-Richtlinien sei daher mit Einstellen des Angebotes und dem Starten der Auktion ein verbindliches Vertragsangebot abgegeben worden. Der spätere Kläger sei daher dadurch, dass er innerhalb der Laufzeit der Auktion das höchste Angebot abgegeben habe, Vertragspartner des Verkäufers geworden.

An der Ernsthaftigkeit seiner mit dem Gebot abgegebenen Willenserklärung bestünden keine Zweifel. Dies gelte selbst dann, wenn es sich bei ihm tatsächlich um einen sogenannten "Abbruchjäger" handeln sollte, der sich systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu realisieren. Denn auch ein solches Vorhaben setze gerade voraus, dass das jeweilige Höchstgebot bindend abgegeben werden soll (Urt. v. 30.10.2014, Az. 28 U 199/13).

mbr/LTO-Redaktion

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OLG Hamm zu abgebrochener eBay-Auktion: Verkäufer schuldet auch Abbruchjäger Schadensersatz . In: Legal Tribune Online, 06.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13732/ (abgerufen am: 27.06.2022 )

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