OLG Hamm zu Arzthaftung: Kein Schadensersatz wegen spät erkannten Brustkrebses

26.11.2013

Wie am Dienstag bekannt wurde, hat das OLG Hamm die Klage gegen einen Gynäkologen wegen des Verdachts einer fehlerhaften Behandlung abgewiesen. Eine an Brustkrebs erkrankte Patientin hatte Schmerzensgeld und Schadenersatz von rund 65.000 Euro und eine monatliche Rente von 1.000 Euro eingeklagt.

Ein Gutachter hatte keine fehlerhafte Beurteilung oder Behandlung erkennen können. Es sei nicht bewiesen, dass die Krankheit der Klägerin weniger gravierend verlaufen wäre, wenn eine Brustkrebserkrankung bereits im Jahre 2007 diagnostiziert worden wäre, so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Urt. v. 17.09.2013, Az. 26 U 88/12)

Der beklagte Arzt hatte im Jahr 2008 bei seiner Patientin eine schwere Brustkrebserkrankung entdeckt. Sie verlor eine Brust und musste sich einer Chemo- und Strahlentherapie unterziehen. In den Jahren 2006 und 2007 hatte es bei Tast- und Sonografie-Untersuchungen noch keine Auffälligkeiten gegeben.

Im August noch hatte ein anderer Senat des OLG Hamm einen Frauenarzt für einen zu spät erkannten Brustkrebs nach einem Behandlungsfehler haftbar gemacht.   

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zu Arzthaftung: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10166 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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