Druckversion
Dienstag, 17.03.2026, 16:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-hamm-urteil-11-u-5-14-presse-auskunft-private-unternehmen
Fenster schließen
Artikel drucken
18409

OLG Hamm stärkt Auskunftsrecht von Journalisten: Keine Flucht ins Pri­vat­recht

09.02.2016

Dokumente und Brille

© doris_bredow - Fotolia.com

Ein Unternehmen, welches zum Großteil in öffentlicher Hand ist, muss Auskuft über den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen geben. Im Streitfall wollte ein Journalist einem Verdacht auf verdeckte Wahlkampffinanzierung nachgehen.

Anzeige

Journalisten können auch gegenüber privatrechtlich organisierten Unternehmen Auskünfte nach dem nordrhein-westfälischen Pressegesetz einfordern. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, wie am Dienstag bekannt wurde (Urt. v. 16.12.2015, Az. 11 U 5/14).

Die Richter bejahten einen Auskunftsanspruch zugunsten eines Journalisten aus Bottrop, der von einem Unternehmen, das im Bereich Trinkwasser-, Energie-, und Abwasserversorgung tätig ist, Einblicke in Verträge mit Dienstleistern sowie Informationen über dessen Abschlüsse begehrt. Es bestehe der Verdacht, dass das beklagte Unternehmen, welches zum größten Teil in öffentlicher Hand ist, jedoch als Aktiengesellschaft und privatrechtlich organisiert ist, durch Scheinaufträge verdeckte Wahlkampffinanzierung betrieben habe, begründete der Journalist sein Ersuchen.

Die Richter des OLG sprachen ihm nun einen entsprechenden Anspruch nach § 4 des nordrhein-westfälischen Landespressegesetzes zu. Das Gesetz verpflichte auch juristische Personen des Privatrechts, wenn sich die öffentliche Hand ihrer zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bediene, begründeten sie ihre Entscheidung. Hier seien es Aufgaben der Daseinsfürsorge.

Es sei auch hinzunehmen, dass die Presse auf einen "bloßen Verdacht hin recherchiere" und es dürfe nicht bewertet werden, ob überhaupt ein öffentliches Interesse an der Auskunftserteilung bestehe, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Ansonsten bestünde die Gefahr einer verbotenen Zensur. Das Gericht zeigte sich aber immerhin davon überzeugt, dass es sich um eine "zulässige journalistische Recherche" handele und es keinen Grund zur Annahme gebe, dass bloß private Interessen verfolgt würden.

Die seitens des Unternehmens vorgetragenen Einwände, es gehe um die Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen, ließen die Richter nicht durchgehen. Denn insoweit überwiege das Informationsinteresse der Presse. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Hamm stärkt Auskunftsrecht von Journalisten: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18409 (abgerufen am: 17.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Auskunft
    • Auskunftsrecht
    • Pressefreiheit
    • Unternehmen
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Hamm
Collage: Epstein vor geöffnetem Internetbrowser 12.03.2026
Medien

Presserechtliche Risiken im Umgang mit den Epstein-Akten:

Das Mär­chen von der "Kon­takt­schuld"

Millionen Seiten aus den Epstein-Akten sind öffentlich, darunter tausende Mails. Das Medieninteresse ist riesig. Doch ist es immer zulässig, die Namen von Epsteins Kontakten zu veröffentlichen? Isabel Plum-Schneider erklärt die Rechtslage.

Artikel lesen
Tür am Amtsgericht Bonn, KI-verändert 02.03.2026
Pressefreiheit

Für ein faireres Presserecht II:

Kampf um Mei­nungs­f­rei­heit darf nicht am Geld schei­tern

Im Presserecht entscheidet oft nicht das bessere Argument, sondern die tiefere Tasche. Aus Angst vor hohen Prozesskosten geben sich viele kampflos geschlagen. Wir brauchen ein faireres Kostenrecht im Äußerungsrecht, meint Felix W. Zimmermann.

Artikel lesen
Eine Frau liest nachdenklich Dokumente, was die Wichtigkeit fairer Presserechtsregelungen verdeutlicht. 26.02.2026
Pressefreiheit

Für ein faireres Presserecht III:

Wer grundlos abmahnt, soll zahlen

Wer Journalisten, Bürger oder Medien abmahnt, kann dies nahezu risikolos tun. Auch wer unbegründet angreift, muss keine Anwaltskosten erstatten. Das schwächt die Meinungsfreiheit und muss sich ändern, meint Felix W. Zimmermann

Artikel lesen
Der französische Präsident Emmanuel Macron (links) bei einem Abendessen mit dem König von Marokko, Mohammed VI, in Rabat. 24.02.2026
Medien

BGH zu Pegasus-Berichterstattung:

Marokko hat keinen Unter­las­sungs­an­spruch gegen deut­sche Medien

Marokko wollte der Zeit und der Süddeutschen Zeitung Verdachtsberichterstattung über den Einsatz der Spionagesoftware "Pegasus" untersagen. Der BGH stellt klar: Ein ausländischer Staat hat keine Abwehransprüche gegen inländische Medien.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Anzeigetafel mit Zielen und Informationen, die auf unterschiedliche rechtliche Herausforderungen hinweisen. 23.02.2026
Pressefreiheit

Für ein faireres Presserecht I:

Der flie­gende Gerichts­stand gehört abge­schafft

Wer Medien und Journalisten verklagen will, kann sich das Landgericht mit den besten Erfolgsaussichten aussuchen. Das geht zu Lasten der Meinungsfreiheit und gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz, meint Felix W. Zimmermann. 

Artikel lesen
Ein Mitarbeiter platziert im Haus der Geschichte den Schabowski-Zettel. 23.02.2026
Auskunftsrecht

Ein Zettel, viele Fragen:

Streit um den Scha­bowski-Zettel geht vors Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt

25.000 Euro kostete das Stück Zeitgeschichte zur Maueröffnung. Doch wer verkaufte den legendären Schabowski-Zettel? Das Haus der Geschichte will das nicht preisgeben. Der Rechtsstreit geht nun vor das Bundesverwaltungsgericht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Leip­zig

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Dort­mund

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) in Voll-/Teil­zeit

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Ver­kehrs­recht

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Karls­ru­he

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelles zum Übergang vom Arbeitsleben in die Rente

17.03.2026

Rechtsfragen rund um das Arbeitsentgelt

17.03.2026

Die Pünktlichkeit der Mietzahlung im modernen Zahlungsverkehr und Verzugskündigung

17.03.2026

Praktische Auskünfte, Verzeichnisse und Ansprüche – Grenzlinienfestlegung durch den BGH

17.03.2026

Grundlagen des Arbeitszeitrechts und aktuelle Entwicklungen

17.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH