Nachdem die Bedarfssätze in der Düsseldorfer Tabelle erhöht wurden, gleicht nun auch das OLG Hamm seine Leitlinien zum Unterhaltsrecht an.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat neue Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 1. August 2015) bekannt gegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des OLG Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Bezirk des OLGs zu erzielen.
Die Bedarfssätze und Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle sind zum 1. August 2015 aufgrund des erhöhten Mindestbedarfs geändert worden. Dies ist der Grund für die im Übrigen unveränderten neuen Leitlinien.
Zwar ist auch das Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2015 erhöht worden. Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kinderzuschlags ist allerdings bei der Anwendung von § 1612b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Zeit bis zum 31. Dezember 2015 weiterhin das Kindergeld in bisheriger Höhe maßgebend.
Die Leitlinien sind u.a. auf der Hompage des Oberlandesgerichts Hamm veröffentlicht und können hier aufgerufen werden.
acr/LTO-Redaktion
Neue Hammer Unterhaltsleitlinien: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16391 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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